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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Rechtsschutzgarantie; Mauergrundstück; Investitionsvorrangverfahren
Leitsatz
Die Auffassung, dem Alteigentümer eines Mauergrundstücks stehe im Investitionsvorrangverfahren keine wehrhafte Rechtsposition zu, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
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