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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 487)

  1. BLw 113/93 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch der der vor dem 16. März 1990 ausgeschiedenen Mitglieder; Landwirtschaftsanpassungsrechtsstreit; Zulassung der Rechtsbeschwerde nur zugunsten einzelner Beteiligter
    Leitsatz: 1. Auch bei gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen (hier: nach dem LwAnpG) kann die Rechtsbeschwerde beschränkt nur zugunsten einzelner Beteiligter zugelassen werden. Eine entsprechende Beschränkung kann sich aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn diese insoweit klar und eindeutig sind. 2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß § 51 a Abs. 2 LwAnpG die Ansprüche der vor dem 16. März 1990 ausgeschiedenen Mitglieder sowie deren Erben auf eine Abfindung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG beschränkt.
    BGH
    01.07.1994
  2. BLw 103/93 - LPG-Mitglied; Zahlungsanspruch(Vermögensaufteilung) gegen LPG i.L.; Inventarbeiträge sog. landloser LPG Mitglieder
    Leitsatz: 1. Gegen eine in Liquidation befindliche LPG haben die Mitglieder keinen Zahlungsanspruch (Vermögensaufteilung, solange nicht die Schulden getilgt oder gedeckt sind (§ 90 Abs. 1 GenG). 2. Inventarbeiträge sog. landloser LPG Mitglieder, die aus den ihnen zustehenden Bodenanteilen einbehalten worden sind, stehen den Inventarbeiträgen der Landeinbringer gleich.
    BGH
    01.07.1994
  3. BLw 100/93 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch das ausgeschiedenen Mitglieds bei Geltendmachung vor dem Umwandlungsbeschluss; Landwirtschaftsrechtsstreit; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht
    Leitsatz: a) Wird die Rechtsbeschwerde auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht gestützt, muss sie angeben, welche Ermittlungen das Gericht unterlassen hat und zu welchem tatsächlichen Ergebnis sie möglicherweise geführt hätten. b) § 51 a Abs. 3 Satz 2 LwAnpG ist nur anwendbar, wenn ein vor dem 7. Juli 1991 ausgeschiedenes Mitglied oder sein Erbe den ihm zustehenden Abfindungsanspruch vor dem Umwandlungsbeschluss geltend gemacht hat. Anderenfalls ist die Umwandlungsbilanz maßgebend.
    BGH
    01.07.1994
  4. III ZB 21/94 - Rechtswegzuständigkeit für Ansprüche gegen den bisherigen staatlichen Verwalter; Verwalterpflichten nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
    Leitsatz: a) Die nach § 11 a Abs. 3 VermG dem Eigentümer gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. b) Die dem staatlichen Verwalter in § 11 a Abs. 3 VermG auferlegten Pflichten beziehen sich auf den gesamten zurückliegenden Zeitraum der staatlichen Verwaltung.
    BGH
    30.06.1994
  5. BLw 15/94 - Landwirtschaftsanpassungsrechtstreit; Anspruch des Grundstückseigentümer gegen besitzende LPG auf Beseitigung auf dem Grundstück errichteter Gebäude und auf Austausch kontaminierten Erdreichs
    Leitsatz: Verlangt ein Grundstückseigentümer von der Besitzerin seiner Grundstücke (LPG) die Beseitigung darauf errichteter Gebäude und den Austausch angeblich kontaminierten Erdreichs, so handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.
    BGH
    30.06.1994
  6. V ZR 233/92 - Kaufvertragsmangel; Gebäudeigentumsveräusserung; Treuhänder; Mängel bei der Veräußerung des verwalteten Vermögens durch staatlichen Treuhänder an einen Dritten
    Leitsatz: Ein Fehler bei der Einsetzung des staatlichen Treuhänders nach der "Anordnung Nr. 2" der DDR ist von den Zivilgerichten zu beachten, wenn er zur Unwirksamkeit der Bestellung geführt hat; Mängel, die bei der Veräußerung des verwalteten Vermögens an einen Dritten (hier: an den Staat zur Begründung von Volkseigentum) aufgetreten sind, sind von den Zivilgerichten ohne Einschränkung zu berücksichtigen (im Anschluß an das Senatsurt. v. 11. Februar 1994, V ZR 254/92, WM 1994, 700; zur Veröffentl. in BGHZ bestimmt).
    BGH
    24.06.1994
  7. V ZR 19/93 - Schadensersatz wegen Vollstreckung nicht bestehender Ansprüche; Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel
    Leitsatz: Hat sich der Käufer eines Grundstücks in einem formnichtigen Vertrag (Nichtbeurkundung einer Nebenabrede) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterworfen und vollstreckt der Verkäufer auf dieser Grundlage den "Kaufpreisanspruch", so ist dieses Verhalten jedenfalls solange gerechtfertigt und verpflichtet nicht zum Schadensersatz, als der Käufer nicht die Unwirksamkeit des Vertrages geltend macht und/oder Vollstreckungsabwehrklage erhebt.
    BGH
    24.06.1994
  8. VII ZR 167/93 - Wirtschaftsvertrag; Durchbrechung der Formnichtigkeit; Bereicherungsanspruch
    Leitsatz: a) Auf einen vor dem 1. Juli 1990 in der ehemaligen DDR geschlossenen Wirtschaftsvertrag sind die Grundsätze über die Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) anwendbar. b) Ein Bereicherungsanspruch richtet sich seit dem 3. Oktober 1990 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    23.06.1994
  9. V ZR 115/93 - Nutzungsrecht der im Wirtschaftskataster eingetragene Produktionseinheit
    Leitsatz: a) Die Eintragung im Wirtschaftskataster der DDR begründet die tatsächliche Vermutung, daß die eingetragene Produktionseinheit zur angegebenen Nutzung der Fläche berechtigt war. b) Eine dem Hauptnutzungsvertrag zwischen dem Rat der Gemeinde und einer Kleingärtnervereinigung zuwiderlaufende Nutzung des Kleingartengeländes steht dem gesetzlichen Besitzrecht nicht entgegen.
    BGH
    10.06.1994
  10. XII ZR 241/92 - Verordnung über die Bodenreform vom 3. September 1945
    Leitsatz: a) Grundstücke aus der Bodenreform durften nach Art. VI Abs. 1 der Verordnung über die Bodenreform nicht veräußert werden; die - konstitutive - Entscheidung über einen "Besitzwechsel" war den zuständigen staatlichen Organen vorbehalten. b) Privatrechtliche Vereinbarungen zur Übertragung des Eigentums an Bodenreformgrundstücken waren nach dem für das Beitrittsgebiet bisher geltenden Recht wegen Verstoßes gegen ein in Rechtsvorschriften enthaltenes Verbot nichtig, § 68 Abs. 1 Nr. 1 ZGB. c) Die Aufhebung der gesetzlichen Verfügungsverbote durch § 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform führte nicht zur Heilung eines solchen Verstoßes.
    BGH
    01.06.1994