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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 487)

  1. 1 BvR 1693/92 - Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Gleichheitssatz, Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG.
    BVerfG
    08.02.1994
  2. 1 BvR 2195/93 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Gewerbliche Weitervermietung; Zwischenvermietung durch Verein; Kündigungsschutz
    Leitsatz: 1. Ein Verein, der Wohnraum als alternatives Wohnmodell selbstbestimmten Wohnens untervermietet (Hamburger Hafenstraße), ist einem gewerblichen Zwischenvermieter nach § 549 a BGB nicht gleichzustellen. 2. Der Untermieter kann sich dann gegenüber dem Herausgabeverlangen des Eigentümers (Vermieters) nicht auf den Schutz des sozialen Mietrechts berufen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    03.02.1994
  3. 1 BvR 1422/93 - Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf; rechtliches Gehör; Alternativwohnung
    Leitsatz: 1. Ob der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht, muß im Einzelfall anhand objektiver Kriterien (und nicht bloß formelhaft) festgestellt werden. 2. Eine gerichtliche Entscheidung ohne Ausschöpfung aller angebotenen Beweismittel ist verfassungswidrig. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    02.02.1994
  4. 1 BvR 1465/93 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf
    Leitsatz: 1. Bei einer Eigenbedarfskündigung ist das Gericht nicht befugt, die vom Vermieter nachvollziehbar festgelegten Wohnbedürfnisse nach seinen eigenen Vorstellungen zu modifizieren. 2. Der Wunsch auf Einrichtung eines Arbeitszimmers, Aufnahme eines Au-pair Mädchens als Betreuerin für den Sohn und Unterbringung einer umfangreichen Puppensammlung und sonstigem Hausrat in der Wohnung ist nachvollziehbar. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    31.01.1994
  5. 1 BvR 2067/93 - Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Einliegerwohnung; Küdigungswiderspruch
    Leitsatz: 1. Die Auslegung des § 564 b Abs. 4 BGB, wonach zu einer Wohnung eine Küche mit Kochgelegenheit und Spüle gehört, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 2. Bei der Interessenabwägung nach § 556 a BGB kann das Gericht berücksichtigen, ob das Bestandsinteresse des Mieters sinnvoll ist, wenn aus ärztlicher Sicht ein Umzug in ein Heim geboten erscheint. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    27.01.1994
  6. VIII ZR 62/93 - Restitutionsvorbehalt; Umwandlung volkseigener Güter in Kapitalgesellschaften im Aufbau
    Leitsatz: Der allgemeine Restitutionsvorbehalt in Art. 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1 S. 7 EinigVtr steht der gesetzlichen Umwandlung volkseigener Güter der ehemaligen DDR, die bis zum 3. Oktober 1990 nicht in das Ei gentum der Länder oder Kommunen übertragen worden sind, in Kapitalgesellschaften im Aufbau grundsätzlich nicht entgegen (Ergänzung zu BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 1994 - VIII ZR 62/93).
    BGH
    21.12.1994
  7. III ZB 46/94 - Aufhebung der vorläufigen staatlichen Verwaltung; Teilungsunrecht bei vorläufiger Verwaltung; Rechtswegzuständigkeit für Haftungsansprüche gegen staatlichen Verwalter
    Leitsatz: a) Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 2. Fallgruppe VermG ist so auszulegen, daß hierin die Aufhebung aller bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch bestehenden vorläufigen staatlichen Verwaltungen erfaßt und die damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche der Eigentümer und Berechtigten geregelt werden, soweit ein Tatbestand vorliegt, der als Teilungsunrecht zu werten ist. b) Die dem Eigentümer nach § 13 VermG gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.
    BGH
    15.12.1994
  8. V ZB 21/94 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Nutzungsvertrag über landwirtschaftlichen Grundbesitz
    Leitsatz: Für Streitigkeiten auf der Grundlage von Nutzungsverträgen über landwirtschaftlichen Grundbesitz zwischen den Eigentümern und dem Rat der Stadt oder dem Rat des Kreises ist der Zivilrechtsweg gegeben.
    BGH
    08.12.1994
  9. III ZR 105/93 - Stationierungsschadensersatzansprüche gegen die DDR; Erstattungsfähigkeit von Belegungsschäden durch sowjetische Streitkräfte; Übergang von Verbindlichkeiten der DDR auf BRD
    Leitsatz: a) Belegungsschäden, die von den sowjetischen Streitkräften in der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 verursacht worden sind (sog. Altschäden), sind nach Art. 24 Abs. 1 des Aufenthalts- und Abzugsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vom 12. Oktober 1990 (BGBl. 1991 II S. 258) i. V. m. Art. 4 § 7 des Ausführungsgesetzes hierzu nicht erstattungsfähig. b) Soweit früheren Eigentümern von Grundstücken der DDR, die für die sowjetischen Streitkräfte in Anspruch genommen worden sind, nach den Verteidigungsgesetzen vom 20. September 1961 (GBl. I S. 175) und vom 13. Oktober 1978 (GBl. I S. 377) nebst den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen oder nach Art. 11 des Stationierungsabkommens zwischen der DDR und der UdSSR vom 12. März 1957 (GBl. I S. 237) i. V. m. dem Rechtshilfeabkommen vom 2. August 1957 (GBl. I S. 533) Schadensersatzansprüche gegen die DDR zugestanden haben könnten, sind diese Verbindlichkeiten nicht auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
    BGH
    08.12.1994
  10. II ZR 268/93 - Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft aus wichtigem Grund
    Leitsatz: Zur vorzeitigen Aufhebung einer zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzten Grundstücksgemeinschaft aus wichtigem Grund.
    BGH
    05.12.1994