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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin; Betriebskostenumlage
Leitsätze
1. Die befristete Fortgeltung der Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin ist mit der Eigentumsgewährleistung vereinbar.
2. § 1 der Ersten Grundmietenverordnung (BGBl. 1991 I S. 1269) und § 4 Abs. 3 Betriebskosten-Umlageverordnung (BGBl. 1991 I S. 1270) verletzen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ebenfalls nicht.
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