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  1. V ZR 183/93 - Erbbaurecht für jede baurechtlich zulässige Art von Bauwerken
    Leitsatz: Ein Erbbaurecht kann mit dem Inhalt bestellt werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich zulässige Art von Bauwerken errichten darf (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 101, 143).
    BGH
    22.04.1994
  2. BLw 97/93 - LPG-Mitglied; Pflichtinventarbeitrag; Fondsausgleichsbetrag; Abweichungsrechtsbeschwerde
    Leitsatz: a) Für die Frage der Abweichung ist auf den neuesten Stand der Rechtsprechung der in Betracht kommenden Gerichte abzustellen. b) Ist die Rechtsfrage bereits durch den Bundesgerichtshof geklärt, kann die Abweichungsrechtsbeschwerde nicht auf die dadurch überholte Entscheidung eines Instanzgerichts gestützt werden .
    BGH
    21.04.1994
  3. BLw 114/93 - Landwirtschaftsanpassungsrechtsstreit; Rechtsmittelbegründung; Darlegung der Rechtsverletzung
    Leitsatz: Auch in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz muß der Beschwerdeführer zur Begründung des - zugelassenen - Rechtsmittels im einzelnen darlegen , worin er eine Verletzung des materiellen und formellen Rechts sieht.
    BGH
    21.04.1994
  4. V ZR 79/93 - Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unternehmensgrundstück; Unternehmensbeeinträchtigung
    Leitsatz: a) Der Verfügungsberechtigte hat während des Restitutionsverfahrens tatsächliche Maßnahmen zu unterlassen, die den Vermögenswert in seiner Substanz oder Nutzungsart mehr als nur unerheblich verändern (hier: Errichtung einer Halle auf unbebautem Grundstück). b) Von der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens sind nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG nur solche Maßnahmen ausgenommen, die zur Erhaltung und Bewirtschaftung gerade des Vermögenswertes erforderlich sind, den der Berechtigte zurückverlangt; die Erfordernisse anderer Vermögenswerte des Verfügungsberechtigten bleiben unberücksichtigt. c) Beansprucht ein Berechtigter die Zurückübertragung eines Grundstücks, so ist eine Baumaßnahme nicht deshalb von der Veränderungssperre nach dem Vermögensgesetz ausgenommen, weil sie der Wirtschaftsführung des verfügungsberechtigten Unternehmens dient; ist die Maßnahme nicht für die Erhaltung und Bewirtschaftung des Grundstücks selbst erforderlich, kann sie das Unternehmen nur aufgrund eines Investitionsvorrangsbescheides vornehmen. d) Die Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten während des Restitutionsverfahrens setzt voraus, daß die beantragte Rückübertragung nicht offensichtlich unbegründet ist. e) Die Rückübertragung eines Grundstücks, über das ein aus Volkseigentum umgewandeltes Unternehmen (§§ 17 ff. UnternG) verfügungsberechtigt ist, ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 3 Buchst. d VermG ausgeschlossen. f) Die Rückübertragung eines Grundstücks, das bis 29. September 1990 der gewerblichen Nutzung zugeführt oder in ein Unternehmen einbezogen worden ist, ist nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ausgeschlossen, wenn sie die Ertragslage des Unternehmens für einen längeren Zeitraum erheblich verschlechtern würde.
    BGH
    15.04.1994
  5. V ZR 286/92 - Sachverständigengutachten im Rahmen der Ertragswertmethode ohne Nennung der Vergleichsobjekte und Vergleichspreise
    Leitsatz: Ein Gericht darf einem Sachverständigengutachten nicht folgen, das im Rahmen der Ertragswertmethode zur Verkehrswertschätzung von Grundstücken auf Vergleichsmieten (Rohertrag) abstellt, ohne die Vergleichsobjekte und Vergleichspreise zu nennen (weil sich der Gutachter insoweit für schweigepflichtig hält).
    BGH
    15.04.1994
  6. XII ZR 3/93 - Nutzungsentschädigung für Alleinnutzung der Ehewohnung nach Scheidung nach Kostenmiete
    Leitsatz: Die Nutzungsentschädigung, die ein Ehegatte nach der Trennung dem anderen Ehegatten zu zahlen hat, weil er eine im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung allein nutzt, hat sich an der Kostenmiete zu orientieren, wenn die Wohnung i. S. d. § 88 b des II. WoBauG preisgebunden ist.
    BGH
    13.04.1994
  7. V ZR 171/92 - Verkäuferhaftung bei nicht mehr genehmigungsfähiger Auflassung
    Leitsatz: War eine bei Inkrafttreten der Grundstücksverkehrsverordnung noch nicht erklärte Auflassung wegen eines zwingenden Versagungsgrundes nun nicht mehr genehmigungsfähig, ist der Verkäufer von seiner Eigentumsverschaffungspflicht jedenfalls dann frei geworden, wenn er sich insoweit nicht in Verzug befand.
    BGH
    25.03.1994
  8. KVR 23/93 - Vertrieb eines Mietvertragsformulars durch Vermieterverband; Marktempfehlung; Kartellverbot
    Leitsatz: a) Eine Empfehlung im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 11 GWB muß nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben. b) Das Kartellverbot wird nicht bereits dann umgangen, wenn eine Empfehlung eine Beschränkung des Wettbewerbs durch gleichförmiges Verhalten von Marktteilnehmern bewirkt. Der Empfehlende muß vielmehr auch den Willen haben, das Verhalten von Marktteilnehmern durch seine Empfehlung zu koordinieren. c) Vertreibt ein Vermieterverband ein Mietvertragsformular, kann nicht allein aufgrund seiner Aufgabenstellung als Interessenverband und seinem Wunsch nach einer verbreiteten Verwendung des Vertragsmusters gefolgert werden, daß der Verband das Marktverhalten der Vermieter mittels des Vertragsmusters koordinieren will.
    BGH
    22.03.1994
  9. III ZR 9/93 - Bauvoranfrage; Bodenrente; Entschädigungsanspruch; enteignungsgleicher Eingriff
    Leitsatz: Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage des Grundstückseigentümers kann zu dessen Lasten einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen und einen auf die "Bodenrente" gerichteten Entschädigungsanspruch begründen.
    BGH
    10.03.1994
  10. IX ZR 98/93 - Wohnungseigentümer; Konkurs; Wohngeldvorschuss; Verteilung der Wohngeldvorschüsse nach Miteigentumsanteilen
    Leitsatz: a) Im Konkurs eines Wohnungseigentümers bleiben vor Konkurseröffnung begründete und fällig gewordene Ansprüche gegen den Gemeinschuldner auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen Konkursforderungen regelmäßig auch dann, wenn über die Jahresabrechnung nach Konkurseröffnung beschlossen wird. b) Ein Beschluß von Wohnungseigentümern, der Wohngeldvorschüsse nach einem anderen Maßstab als dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt, ist nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar.
    BGH
    10.03.1994