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Urteil Nachbarwiderspruch, Baurecht, Abstandflächen, offene Bauweise, Zulässigkeit einer einseitigen Grenzbebauung in der offenen Bauweise, halboffene Bauweise, Doppelhaus
Schlagworte
Nachbarwiderspruch, Baurecht, Abstandflächen, offene Bauweise, Zulässigkeit einer einseitigen Grenzbebauung in der offenen Bauweise, halboffene Bauweise, Doppelhaus
Leitsatz
Ist im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung mit freistehenden Häusern sowie Doppelhäusern bebaut, darf eine Grenzbebauung in Form eines "halben" Doppelhauses nur realisiert werden, wenn der angrenzende Nachbar einverstanden ist oder die Genehmigung der anderen Hälfte des Doppelhauses beantragt worden ist.
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