Urteil Wohnungsbindung
Schlagworte
Wohnungsbindung; Fehlbelegung; Frist; Beendigung der Fehlbelegung; Wohnungsberechtigungsschein
Leitsatz
Im Falle des Erwerbs einer bindungswidrig belegten Wohnung ist bei der Bemessung von Fristen zur Beendigung des wohnungsbindungsrechtlichen Verstoßes auf den erforderlichen Zeitraum für ein Tätigwerden des Verfügungsberechtigten abzustellen, nicht jedoch auf einen "angemessenen Zeitraum", nach dessen Verstreichen der wohnungsbindungsrechtliche Handlungserfolg hätte eintreten können. Maßgeblich ist, daß der zum Handeln verpflichtete Verfügungsberechtigte das Erforderliche und ihm Zumutbare unternimmt, um den Fehlbelegungszustand zu beenden.
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