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Urteil Herausgabeanspruch
Schlagworte
Herausgabeanspruch; Grundbuchberichtigungsanspruch; Baulandenteignung; rechtsstaatliche Grundsätze
Leitsatz
Ein Anspruch auf Herausgabe oder Grundbuchberichtigung besteht nicht, wenn der Fehler, mit welchem die Ansprüche begründet werden, nach Art. 237 § 1 EGBGB unbeachtlich ist.
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