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Urteil Kündigung/Abgrenzung Wohn- u. Geschäftsraum
Schlagworte
Kündigung/Abgrenzung Wohn- u. Geschäftsraum; Wohnraummietverhältnis - Abgrenzung zu Gewerberaum; Gewerberaummietverhältnis - Umwandlung in Wohnraummietverhältnis; Geschäftsraummietverhältnis - Umwandlung in Wohnraummietverhältnis
Leitsatz
Ein als Geschäftsraummietvertrag abgeschlossenes Mietverhältnis kann sich durch eine einvernehmliche Abänderung des Vertragszwecks im Laufe der Mietzeit in ein dem Wohnraumkündigungsschutz unterliegendes Mietverhältnis umwandeln.
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