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Urteil Vereinbarte Gesamtschuldnerschaft von mehreren Mietern
Schlagworte
Vereinbarte Gesamtschuldnerschaft von mehreren Mietern; Mietverhältnis; Mietermehrheit; Formularklausel; Gesamtschuldnerschaft, Ehegatten
Leitsatz
Die formularmäßige mietvertragliche Regelung, wonach mehrere Personen als Mieter, auch Ehegatten, für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner haften, stellt keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG dar.
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