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  1. 1 BvL 23/84 u.a. - Kappungsgrenze/Verfassungsgemäßheit; Kappungsgrenze/Wegfall der Preisbindung; Mieterhöhung/Kappungsgrenze (Verfassungsgemäßheit)
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG). 2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.
    BVerfG
    04.12.1985
  2. 1 BvL 23/84 u. a. - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach dem Wegfall der Preisbindung
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG). 2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.
    BVerfG
    04.12.1985
  3. 1 BvR 700/83; 1 BvR 1141/83 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsprinzip; Beschwer
    Leitsatz: Ist die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels (hier: Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile in Mieterhöhungsstreitigkeiten) umstritten, so ist es dem Beschwerdeführer nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in der Regel zumutbar, hiervon vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Gebrauch zu machen.
    BVerfG
    08.01.1985
  4. VIII ZR 231/84 - Auslegung einer Wiederherstellungsklausel; Vertragsauslegung, Rückgabe der Mietsache; Gewerbemietvertrag, Wiederherstellung des alten Zustandes; Umbau der Mietsache, Ausgleichsanspruch
    Leitsatz: Das in einem gewerblichen Mietvertrag dem Vermieter eingeräumte Recht, bei Ablauf des Vertrages die Wiederherstellung des alten Zustandes der vom Mieter für seine Zwecke umgebauten Räume verlangen zu können, entfällt, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Räume in der Weise umbauen will, daß die Wiederherstellungsarbeiten des Mieters wieder beseitigt werden müßten. Dem Vermieter steht auch kein Ausgleichsanspruch in Geld zu.
    BGH
    23.10.1985
  5. VIII ZR 326/84 - Verjährung vertraglicher Verwendungsersatzansprüche des Untermieters; Verwendungsersatzanspruch des Mieters, vertraglich vereinbarter; Untermieter; Anspruch gegen Vermieter auf Verwendungsersatz, Verjährung; Beginn der kurzen Beendigung des Untermietvertrages; Verwendungen, Begriff
    Leitsatz: a) Die gegen den Vermieter gerichteten Ansprüche des Untermieters auf Verwendungsersatz, die auf einer zwischen ihm und dem Vermieter getroffenen Vereinbarung beruhen, verjähren in sechs Monaten nach Beendigung des Untermietvertrages. b) (nichtamtlich) Unter Verwendungen im Sinne von § 558 BGB sind solche Aufwendungen zu verstehen, die das Grundstück in seinem Bestand verbessern.
    BGH
    02.10.1985
  6. VIII ZR 128/84 - Auslegung einer Konkurrenzschutzklausel; Vertragsauslegung, Konkurrenzschutzklausel, Gewerberaum
    Leitsatz: Zur Auslegung einer vom Vermieter von Gewerberaum mit dem Mieter vereinbarten Konkurrenzschutzklausel.
    BGH
    03.07.1985
  7. V ZR 134/84 - Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung durch Abtretungsempfänger; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Abtretung einer Hauptforderung; Abtretungsempfänger, Recht zur Fristsetzung; Rechtsstellung des Zessionars
    Leitsatz: Wird eine Hauptforderung aus einem gegenseitigen Vertrag abgetreten, so steht das Recht zur Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dem Abtretungsempfänger zu.
    BGH
    21.06.1985
  8. IX ZR 173/84 - Übernahme des alten Mietvertrages durch einen Dritten; Vertragsübernahme; Mietvertrag; Auswechselung einer Vertragspartei
    Leitsatz: Eine Vertragsübernahme kann ohne Neuabschluß des Vertrages durch Rechtsnachfolge in den alten Vertrag herbeigeführt werden.
    BGH
    20.06.1985
  9. VIII ZR 220/84 - Beschädigung einer mit den Mieträumen verbundenen Anlage; Schadensersatzanspruch des Vermieters; Beschädigung einer Anlage; Schadensersatz, Art und Umfang; Ersatzbeschaffung
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB beschränkt sich im Falle der Beschädigung einer mit den gerichteten Räumen verbundenen Anlage auf diese, wenn sie sich in tatsächlicher Hinsicht von der Gesamtsache trennen läßt und technisch einer isolierten Wiederherstellung zugänglich ist. 2. Handelt es sich dabei um eine unvertretbare Sache, kann der Geschädigte nicht Ersatzbeschaffung als Naturalrestitution verlangen.
    BGH
    22.05.1985
  10. LwZR 9/94 - Schadensersatzanspruch; DDR; Kreispachtgeschädigte; Kreispachtbetriebe; LPG; landwirtschaftlicher Betrieb
    Leitsatz: a) Ein nach dem Recht der DDR zu beurteilender Schadensersatzanspruch verjährt auch dann nach den entsprechenden Vorschriften des BGB, wenn er erst nach dem Beitritt entstanden ist. b) Die Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten gegen die LPG wegen Verlusts oder Verschlechterung von Inventar verjähren in der Regel in sechs Monaten ab Rückgabe des Betriebs. Die Verjährung war jedoch bis 31. Januar 1995 gehemmt. c) § 596 Abs. 3 BGB findet bei den Kreispachtbetrieben im Verhältnis des Eigentümers zur LPG keine Anwendung.
    BGH
    28.04.1985