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III ZB 34/99 - Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten über die Rückzahlung eines Ablösungsbetrages bei Rückgabe einer Unternehmensbeteiligung; Ablösungsbetrag; UnternehmensbeteiligungsrückgabeLeitsatz: Zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten in Streitigkeiten über die Rückzahlung eines Ablösungsbetrages im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Unternehmensbeteiligung nach dem Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (DDR-GBl. I S. 141).BGH28.10.1999
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BLw 1/99 - LPG; Schadensersatz; Werterhaltungspflicht; Nutzungsvertrag; GebäudeeinbringungLeitsatz: Hat ein Mitglied der LPG Gebäude zur genossenschaftlichen Nutzung überlassen, so verjähren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht auch dann nach § 591 b BGB, wenn es an einem ausdrücklichen Nutzungsvertrag zwischen Mitglied und LPG fehlt; auszugehen ist nämlich davon, daß die Einbringung des Gebäudes auf der Grundlage eines konkludent geschlossenen innergenossenschaftlichen Nutzungsvertrages geschah (Ergänzung zu Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 36/98, AgrarR 1999, 292). BGB § 203 Abs. 2 Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines LPG-Mitglieds gegen die LPG wegen Vernachlässigung der Werterhaltungspflicht hinsichtlich eingebrachter Gebäude war nicht durch höhere Gewalt im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB ausgeschlossen.BGH26.10.1999
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BLw 2/99 - Hoferbe, Beschwerdeberechtigung des -n; Hofeigenschaft, Ermittlung der -Leitsatz: Auch eine nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG statthafte Rechtsbeschwerde muß die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere ordnungs gemäß begründet sein (§ 26 Abs. 2 LwVG), d. h. sich mit der angegriffenen Ent scheidung auseinandersetzen. Hat das Landwirtschaftsgericht die Hofeigenschaft verneint, ist nur der zum Hoferben Berufene beschwerdeberechtigt. Ob die Hofeigenschaft ohne Löschung des Hofvermerks weggefallen ist, weil keine landwirtschaftliche Besitzung mehr besteht, hat in erster Linie der Ta trichter unter Würdigung aller Umstände des Falles zu beurteilen.BGH26.10.1999
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X ZR 30/98 - Ausschreibung, Eignung der Bieter für -; Kriterien für Vergabeentscheidung bei -Leitsatz: a) VOB/A § 25 Abs. 2 Bei der Bewertung der Eignung der Bieter ist die Berücksichtigung von Um ständen ausgeschlossen, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Aus schreibenden beruhen. b) VOB/A § 25 Abs. 3 Soweit die auf eine öffentliche Ausschreibung eingereichten Angebote hin sichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maß gebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots in technischer, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht gleichwertig sind, gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung aus schlaggebende Bedeutung. Als das annehmbarste Angebot, auf das nach § 25 Abs. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag erteilt werden soll, ist in einem solchen Fall das Gebot mit dem niedrigsten Angebotspreis anzusehen. c) VOB/A § 22 Abs. 4 Unterläßt der Ausschreibende eine nach § 22 Abs. 4 VOB/A gebotene Proto kollierung, ist es ihm im Verhältnis zu den Bietern verwehrt, sich auf die Unvoll ständigkeit des Protokolls zu berufen, wenn er diese nicht beweisen kann.BGH26.10.1999
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XI ZR 263/98 - Grundpfandrechte ausländischer Gläubiger an Volkseigentum; SchuldenhaftungLeitsatz: Für ausländische Gläubiger im Grundbuch eines im ehemaligen Ost-Berlin gelegenen Grundstücks eingetragene Grundpfandrechte sind nicht mit der Überführung von Grundeigentum in Volkseigentum erloschen. Diese Rechte werden von der SchuldenhaftungsVO nicht erfaßt.BGH26.10.1999
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LwZR 9/99 - Verkehrswert; Rohbauland; Außenbereichsgrundstück mit landwirtschaftlichen Gebäuden; VergleichswertmethodeLeitsatz: Als Mindestwert eines im Entwicklungszustand des Rohbaulandes befindlichen Grundstücks ist nicht generell der Rohbaulandpreis für Innenbereichsgrundstücke zu verstehen. Für Grundstücke im Außenbereich, bebaut mit landwirtschaftlichen Gebäuden, ist vielmehr deren spezieller Verkehrswert als Bauland für landwirtschaftliche Nutzung ohne gesicherte Erschließung maßgebend. Dieser läßt sich am besten mit der Vergleichswertmethode ermitteln.BGH26.10.1999
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LwZR 3/99 - Verjährungshemmung; Ersatzansprüche; KreispachtgeschädigterLeitsatz: Die Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter wirkt nicht deswegen über den 31. Januar 1995 hinaus fort, weil der zuständige Kreis die Ansprüche erst nach diesem Zeitpunkt und ohne Individualisierung des Anspruchsgegners abgetreten hat (Ergänzung zu BGHZ 129, 282).BGH26.10.1999
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LwZR 11/98 - Landwirtschaftsgrundstück; Hofübergabevertrag; geschlossene Übertragung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Löschung des HofvermerksLeitsatz: Eine geschlossene Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Sinne des § 8 Nr. 2 GrdstVG setzt nicht voraus, daß an eine Einzelperson oder an Ehegatten veräußert wird.BGH26.10.1999
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BLw 8/99 - LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach Auflösung der LPG; Berücksichtigung der von der LPG bewirtschafteten FremdflächenLeitsatz: Bei der Bemessung von Abfindungsansprüchen nach § 44 Abs. 1 LwAnpG steht dem Tatrichter hinsichtlich der Verteilung des Fondsvermögens auf die Mitglieder ein Ermessen zu, soweit es um die Berücksichtigung der von der LPG bewirtschafteten Fremdflächen geht; im Rechtsbeschwerdeverfahren findet eine Überprüfung nur dahin statt, ob die Bewertung des Tatrichters auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht.BGH26.10.1999
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BLw 7/99 - LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch bei der Umwandlung einer LPG in eine KapitalgesellschaftLeitsatz: Bei der Umwandlung einer LPG in eine Kapitalgesellschaft kann ein Anspruch des auch an der Gesellschaft neuer Rechtsform beteiligten Mitglieds auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG nur entstehen, wenn das frühere LPG Mitglied an der Kapitalgesellschaft nicht in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt ist, wenn also sein Anteil quotal nicht dem Anteil am Eigenkapital der LPG entspricht. Ob der Anteil an der Kapitalgesellschaft zu einem den eigentlichen Wert widerspiegelnden Kurs veräußert werden kann, ist für den Anspruch ohne Belang.BGH26.10.1999