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Urteil LPG -Mitglied
Schlagworte
LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach Auflösung der LPG; Berücksichtigung der von der LPG bewirtschafteten Fremdflächen
Leitsatz
Bei der Bemessung von Abfindungsansprüchen nach § 44 Abs. 1 LwAnpG steht dem Tatrichter hinsichtlich der Verteilung des Fondsvermögens auf die Mitglieder ein Ermessen zu, soweit es um die Berücksichtigung der von der LPG bewirtschafteten Fremdflächen geht; im Rechtsbeschwerdeverfahren findet eine Überprüfung nur dahin statt, ob die Bewertung des Tatrichters auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht.
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