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  1. VII ZR 231/97 - Schlußrechnung, prüfbare - des Architekten
    Leitsatz: a) Legt der Architekt seiner Schlußrechnung eine Kostenermittlungsart zu grunde, die nicht dem § 10 Abs. 2 HOAI entspricht, ist die Rechnung prüfbar, wenn der sachkundige Auftraggeber den der Höhe nach nicht bezweifelten An gaben die anrechenbaren Kosten entnehmen kann. b) Die berechtigten Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die für die Anforderungen an die Prüfbarkeit der Schlußrechnung des Architek ten maßgeblich sind, sind nach der jeweiligen Sachkunde des Auftraggebers zu beurteilen.
    BGH
    30.09.1999
  2. VII ZR 250/98 - Kündigung, - des Werkvertrages und Abrechnung; Werklohn, - für bisher erbrachte Leistungen nach Kündigung
    Leitsatz: Verlangt der Unternehmer nach Kündigung durch den Besteller Vergütung seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, so richtet sich seine Abrech nung nicht nach § 649 Satz 2 BGB, sondern allein nach § 632 BGB.
    BGH
    30.09.1999
  3. V ZB 24/99 - Rechtsweg, Vorabentscheidung über - bei einstweiliger Verfügung
    Leitsatz: Gegen die Vorabentscheidung über den Rechtsweg ist auf Zulassung durch das Oberlandesgericht die Beschwerde an den Bundesgerichtshof auch dann statthaft, wenn Gegenstand des Ausgangsverfahrens eine einstweilige Verfü gung ist.
    BGH
    30.09.1999
  4. III ZB 15/99 - Zivilrechtsweg, - für Rahmenvereinbarung nach BSHG; Sozialhilfeträger, Zivilrechts- weg für Forderungen aus Rahmenvereinbarung mit -
    Leitsatz: Für Streitigkeiten aus einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Patienten mit Arzneimitteln, die zwischen einem Verein von Apothekern und Trägern der Sozialhilfe, die Krankenhilfe nach § 37 BSHG zu gewähren haben, geschlossen ist, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
    BGH
    30.09.1999
  5. III ZB 48/99 - Enteignungsanordnung; Beschwerdewert; vorzeitige Besitzeinweisung; Enteignung; Miteigentumsanteil; Gemeinschaftseigentum; Prozeßstandschaft
    Leitsatz: Bekämpft ein Wohnungseigentümer mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Enteignung einer zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Fläche, so richtet sich der Streitwert bzw. im Falle der Klageabweisung der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem vollen Wert dieser Fläche.
    BGH
    30.09.1999
  6. XII ZR 313/98 - Schriftform trotz fehlender Anlage; zur Urkundeneinheit zwischen Hauptvertrag und paraphierten Anlagen
    Leitsatz: a) Zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages, wenn der schriftliche Vertrag auf eine Anlage (hier: Inventarverzeichnis) verweist, deren nachträgliche Erstellung beabsichtigt war, aber unterblieben ist. b) Zur Urkundeneinheit zwischen Hauptvertrag und von den Vertragsparteien paraphierten Anlagen (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97 - MDR 1999, 473).
    BGH
    29.09.1999
  7. XI ZR 90/98 - Verjährung, - von Zinsen aus Sicherungsgrundschulden; Zinsen, Verjährung von - aus Sicherungsgrundschulden; Sicherungsgrundschulden, Verjährung von Zinsen aus -
    Leitsatz: Zinsen aus Sicherungsgrundschulden verjähren nach § 197 BGB. Die Verjährung ist nicht bis zum Eintritt des Sicherungsfalles gehemmt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, BGH, ZIP 1993, 257 und BGH, WM 1995, 2173).
    BGH
    28.09.1999
  8. II ZR 371/98 - Keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung
    Leitsatz: Für die im Namen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründeten Verpflichtungen haften die Gesellschafter kraft Gesetzes auch persönlich. Diese Haftung kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen, den Willen, nur beschränkt für diese Verpflichtungen einzustehen, verdeutlichenden Hinweis beschränkt werden, sondern nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.
    BGH
    27.09.1999
  9. V ZR 71/99 - Schadensersatz, - und Rentabilitätsvermutung; Nichterfüllung, Schadensersatz we- gen - und Aufwendungsersatz
    Leitsatz: Ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, so orientiert sich der Anspruch am Wert des Interesses, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeit zum vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt hatte; die weitere Entwicklung bis zu einem späteren Zeitpunkt braucht er sich grundsätz lich nicht entgegenhalten zu lassen, es sei denn, er macht einen auf die Zukunft bezogenen entgangenen Gewinn geltend. BGB § 249 A Die sog. Rentabilitätsvermutung gilt uneingeschränkt nur, wenn der Geschädig te neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht, nicht, wenn er ne ben diesen Aufwendungen Ersatz solcher Vorteile verlangt, die ihm durch das Ausbleiben der Gegenleistung entgangen sind.
    BGH
    24.09.1999
  10. V ZB 17/99 - Wohnungseigentumserwerb; Haftung für Rückstände des Vorgängers
    Leitsatz: a) In dem Beitragsverfahren ist der säumige Wohnungseigentümer nur Antragsgegner und nicht zugleich auch Antragsteller. b) Die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung macht die gefaßten Beschlüsse allenfalls anfechtbar, nicht nichtig. c) Der Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für die Beitragsrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumserwerb gefaßte Beschluß über die sie einbeziehende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist.
    BGH
    23.09.1999