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Urteil Insolvenzverfahren
Schlagworte
Insolvenzverfahren; Rückübertragung von Vermögenswerten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Unterbrechung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Leitsatz
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verfügungsberechtigten unterbricht dessen Klageverfahren gegen den Bescheid über den einzelnen zurück zu übertragenen Vermögenswert nicht.
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