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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; öffentliche Restitution; Bodenreformgrundstück
Leitsatz
Rechtsstaatswidrig erlangte Vermögensgegenstände unterfallen nicht der öffentlichen Restitution (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Dieser Ausschlußgrund trifft nicht auf ehemalige Bodenreformgrundstücke zu, welche die restitutionsbegehrende Körperschaft rechtsgeschäftlich gegen angemessene Gegenleistung erworben hatte.
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