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Urteil bauliche Veränderung
Schlagworte
bauliche Veränderung; Dreh-Kippfenster; Fenster; Einbau
Leitsatz
Der Einbau eines Dreh-Kippfensters anstelle eines Kippfensters stellt eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 WEG dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
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