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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 949)
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24 W 26/97 - Formerfordernisse bei der Einlegung der fristgebundenen BeschwerdeLeitsatz: 1. Ebenso wie im Zivilprozeß ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: WEG-Verfahren) die fristgebundene Erst- oder Rechtsbeschwerde zulässig, wenn im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels oder innerhalb der Rechtsmittelfrist entweder aus dem Inhalt der Rechtsmittelschrift oder aus sonstigen bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Erklärungen des Rechtsmittelführers oder seines Verfahrensbevollmächtigten erkennbar ist, für wen das Rechtsmittel eingelegt wird. 2. a) Erklärt der Verfahrensbevollmächtigte eines Wohnungseigentümers nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gegenüber dem Gericht, daß er das Rechtsmittel nicht für den von ihm bisher vertretenen Wohnungseigentümer, sondern für dessen Rechtsnachfolger eingelegt habe, stellt dies die Zulässigkeit des Rechtsmittels als Prozeßhandlung nicht in Frage. b) In einer solchen Erklärung kann die Erklärung des neuen Eigentümers liegen, sich am Rechtsmittelverfahren als unselbständiger Streitgehilfe seines Rechtsvorgängers zu beteiligen.KG04.03.1998
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24 W 6949/97 - Unwirksamkeit einer unbestimmten Abbedingung der Mehrheitserfordernisse; Erforderlichkeit von MehrheitsbeschlüssenLeitsatz: Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, daß Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich nur mit Drei-Viertel-Mehrheit zustande kommen und nur bei Angelegenheiten, denen keine erhebliche Bedeutung zukommt, die einfache Mehrheit genügt, ist unwirksam.KG04.03.1998
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6 U 177/97 - Bordell; Doppelhaus; Lärm; MischgebietLeitsatz: 1. §§ 1 Abs. 4, 18 Abs. 2 VermG gelten nach Sinn und Zweck des Vermögensgesetzes - teilungsbedingtes Unrecht auszugleichen - auch für die Fälle, in denen ohne Rechtsgrundlage von Organen der DDR die vorläufige staatliche Verwaltung über Vermögenswerte von Bundesbürgern angeordnet wurde. 2. Nach den Vorschriften der FinanzierungsVO vom 28.5.1960 und der VO über die Lenkung des Wohnraumes vom 14.9.1967 an sich zulässige Maßnahmen des staatlichen Verwalters stellen Teilungsunrecht dar, wenn das in den genannten Verordnungen vorgeschriebene Verfahren (Anhörung des Eigentümers etc.) mit Rücksicht darauf, daß der Eigentümer seinen Wohnsitz nicht in der DDR hatte, nicht eingehalten wurde.OLG Brandenburg03.03.1998
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10 W 12/98 - Mehrvertretungszuschlag; Gegenstandsindentität; ProzeßgebührLeitsatz: Werden zwei Mieter zur Räumung und Herausgabe des von ihnen genutzten Objekts verurteilt, so fällt für den sie vertretenden Rechtsanwalt der Mehrvertretungszuschlag gem. § 6 Abs. 1 BRAGO an, da wegen der gesamtschuldnerischen Verbindung der Räumungsschuldner eine Gegenstandsidentität gegeben ist (gegen OLG Köln, JurBüro 1992, 318).OLG Düsseldorf03.03.1998
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24 U 6734/97 - Zur Kostenerstattungspflicht des Grundstückseigentümers bei Scheitern von Modernisierungs- und InstandsetzungsmaßnahmenLeitsatz: Scheitert die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die ohne die Anordnung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 BauGB und ohne anderweitige Rechtspflicht des Verfügungsberechtigten bereits eingeleitet worden waren, aus Gründen, die in der Sphäre des Verfügungsberechtigten liegen, steht dem Verfügungsberechtigten ein Kostenerstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG hinsichtlich der angefallenen Planungskosten, die zu den nicht rentierlichen Kosten gehört hätten und bei Durchführung der Maßnahmen von der Kostenerstattungspflicht der Gemeinde oder einer anderen Stelle nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und Abs. 5 BauGB erfaßt worden wären, gegen den Eigentümer nicht zu.KG02.03.1998
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7 U 80/95 - Volkseigentum; Bestandsschutz; staatliches ErbrechtLeitsatz: Ein Bestandsschutz nach Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB besteht nicht, wenn Erben dritter Ordnung nicht ermittelt wurden und ein Grundstück gleichwohl wegen des vermeintlichen Bestehens des staatlichen Erbrechts als Volkseigentum behandelt wurde.OLG Dresden02.03.1998
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20 W 54-98 - Gebrauchsregelung; Grundbucheintragung; Sondereigentum; Eintragungsbewilligung; Sondernutzungsrecht; AGBG; Gemeinschaftsordnung; Inhaltskontrolle; Grundbuchamt; ÄnderungsvorbehaltLeitsatz: Die von dem teilenden Bauträger in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage getroffene Regelung, daß er bis zur Veräußerung der letzten Eigentumswohnung befugt ist, am Gemeinschaftseigentum weitere Sondernutzungsrechte, deren Ausübungsbereich in der Gemeinschaftsordnung nicht näher beschrieben ist, zu begründen, kann in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragen werden. Sie ermächtigt ihn, Sondernutzungsrechte noch nach der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums allein zu begründen.OLG Frankfurt a. M.02.03.1998
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2 W 201/97 - Verwalter; Jahresabrechnung; Titel; Vollstreckungstitel; unvertretbare Handlung; vertretbare Handlung; Vollstreckung; Rechnungslegung; RechenschaftspflichtLeitsatz: Die titulierte Verpflichtung des Verwalters, eine Jahresabrechnung zu erstellen, ist dann als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken, wenn es zur Abrechnung nach dem Vollstreckungstitel erforderlich ist, daß der Verwalter über seine Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft ablegt.OLG Köln02.03.1998
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16 Wx 30/98 - Sonderumlage; Sanierungsmaßnahme; Eigentümerbeschluß; Finanzierung; fehlender FinanzierungsbeschlußLeitsatz: Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.OLG Köln27.02.1998
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12 U 227/97 - Wiedereinräumung; Einräumung; Besitz; verbotene Eigenmacht; DoppelvermietungLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB kann grundsätzlich nur gegenüber dem derzeitigen unmittelbaren Besitzer geltend gemacht werden. Der mittelbare Besitzer ist zur Wiedereinräumung des Besitzes nur dann verpflichtet, wenn er dem Kl. den unmittelbaren Besitz entzogen und diesen dann auf den jetzigen unmittelbaren Besitzer übertragen hat. 2. Im Fall der Doppelvermietung einer Sache sind beide Mietverträge voll wirksam. Ist die Mietsache vom Vermieter einem der Mieter überlassen worden, schuldet er dem anderen Mieter grundsätzlich nur Schadensersatz nach § 541 BGB. Ein Anspruch auf Einräumung des Besitzes steht diesem Mieter gegen den Vermieter ausnahmsweise dann zu, wenn er ein besonderes schutzwürdiges Interesse daran hat, eine entsprechende Verurteilung des Vermieters zu erreichen.OLG Köln26.02.1998