« zurück zur Suche
Urteil Keine Mitteilung der Rechnungsdaten bei Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Keine Mitteilung der Rechnungsdaten bei Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Die Mitteilung von Einzelrechnungen ist grundsätzlich nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Betriebskostenabrechnung, es sei denn, daß im Einzelfall aus besonderer Abrede oder besonderer Ausgestaltung des Mietverhältnisses sich ein entsprechendes Bedürfnis ergibt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat