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Urteil Nichtigkeit
Schlagworte
Nichtigkeit; Beschluß; Eigentümerbeschluß
Leitsätze
1. Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen.
2. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.
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