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Urteil Quotenklausel
Schlagworte
Quotenklausel; starrer Fristenplan; Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Eine Vereinbarung zur quotenmäßigen Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle (sogenannte Quotenklausel) ist dann unwirksam, wenn in der Klausel festgelegte Fristen nicht nur allgemein, sondern ausnahmslos strikt gelten. (Revision zugelassen) (Leitsatz der Redaktion)
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