Urteil Kneipenlärm im Nachbarhaus
Schlagworte
Kneipenlärm im Nachbarhaus; Unterlassungsanspruch; TA Lärm; Zuordnung eines Schallpegels
Leitsätze
1. Der Vermieter, der vom Mieter auf Unterlassung der Lärmbelästigungen aus einer Gaststätte im Nachbarhaus in Anspruch genommen wird, kann sich grundsätzlich nicht auf Unmöglichkeit berufen. 2. Auch derjenige, der eine Wohnung in einer Gegend mietet, in der sich viele Lokale befinden, muß nicht mit solchen Lärmstörungen rechnen, die die Grenzwerte von öffentlich-rechtlichen Vorschriften überschreiten.
3. Die TA Lärm ist ein geeigneter Maßstab zur Bewertung von Gaststättenlärm in Wohngebieten.
4. Zur Frage, inwieweit in einem "Kneipengebiet" der Schallpegel des gemessenen Lärms der betreffenden Gaststätte zugeordnet werden kann.
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