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Urteil Keine Mietminderung bei unklarer Mängelanzeige


Schlagworte

Keine Mietminderung bei unklarer Mängelanzeige; Schimmelpilzbildung durch Mieterverhalten; Feuchtigkeit

Leitsätze

1. Der Mieter kann sich nicht auf Minderung berufen, wenn die Mängelanzeige so allgemein gehalten ist, daß daraus eine Minderungsquote nicht abgeleitet werden kann. 2. Das gilt für Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) insbesondere dann, wenn diese durch den Mieter möglicherweise selbst verursacht worden sind.

(Leitsätze der Redaktion)

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