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Urteil Keine Mietminderung bei unklarer Mängelanzeige
Schlagworte
Keine Mietminderung bei unklarer Mängelanzeige; Schimmelpilzbildung durch Mieterverhalten; Feuchtigkeit
Leitsätze
1. Der Mieter kann sich nicht auf Minderung berufen, wenn die Mängelanzeige so allgemein gehalten ist, daß daraus eine Minderungsquote nicht abgeleitet werden kann. 2. Das gilt für Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) insbesondere dann, wenn diese durch den Mieter möglicherweise selbst verursacht worden sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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