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Urteil Tarifbestimmungen der BSR entsprechen billigem Ermessen
Schlagworte
Tarifbestimmungen der BSR entsprechen billigem Ermessen; Haus- und Biomüll; keine Prüfung der Kosten auf Unwirtschaftlichkeit
Leitsätze
1. Tarife der BSR für die Beseitigung von Hausmüll und Biomüll und für die Straßenreinigung entsprechen den grundlegenden Prinzipien öffentlicher Finanzgebarung und damit auch dem billigen Ermessen.
2. Grundsätzlich nicht zu prüfen ist es, ob es sich um wirtschaftliche oder unwirtschaftliche Kosten handelt. (Leitsätze der Redaktion)
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