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Urteil Umrechnung von Brutto- in Nettomiete
Schlagworte
Umrechnung von Brutto- in Nettomiete; Berechnung
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen bei einer vereinbarten Bruttomiete ist nicht deswegen formell unwirksam, wenn zur Umrechnung auf die Nettomiete mit den pauschalen Betriebskosten des Mietspiegels gerechnet worden ist. Bei der Berechnung der Kappungsgrenze ist die vereinbarte Bruttowarmmiete heranzuziehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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