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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 560 von 731)
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7 C 315/05 - Zur Anwendung der OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Doppelfenster sind nicht mit Isolierverglasung gleichzustellen. 2. Für ein modernes Bad reicht es nicht mehr aus, wenn es gefliest ist und über eine eingebaute Badewanne verfügt. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte12.10.2006
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12 C 235/04 - Schriftform der Heizkostenabrechnung; sozialer WohnungsbauLeitsatz: Im Sozialen Wohnungsbau ist eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam, wenn die dem unterschriebenen Anschreiben beigefügten Anlagen des Wärmemeßdienstes ihrerseits nicht unterschrieben sind.AG Neukölln12.10.2006
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3 C 141/06 - Eintritt des Erwerbers in das MietverhältnisLeitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht in Wohnraummietverträge ein, die Nachfolgegesellschaften der staatlichen Wohnungsverwaltung nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im eigenen Namen abgeschlossen haben. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg20.09.2006
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5 C 26/06 - Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhendLeitsatz: Ein Kaltwasserzähler in der Wohnung ist nicht wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, wenn der Vermieter den Zähler geleast hat.AG Köpenick19.09.2006
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7 C 307/06 - Anspruch auf Einbau eines Kaminofens durch Mieter; Bedingungen für Baumaßnahmen durch den Mieter; nachgeschobene Auflagen; widersprüchliches Verhalten des Vermieters rechtsmißbräuchlich; Freigabe durch Schornsteinfeger; Abschluß einer VersicherungLeitsatz: Die Verweigerung der Zustimmung zum Einbau eines Kaminofens durch den Mieter ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter eine Genehmigung unter Auflagen in Aussicht stellt und der Mieter die Auflagen erfüllt. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau19.09.2006
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22b C 85/06 - Schönheitsreparaturen mit "grundsätzlichen" Fristen; Übergabe unrenovierter Wohnung; starre Fristen; weiche Fristen; starrer Fristenplan; Entfernung und Ersetzen von Tapeten; vorvertragliche AbnutzungLeitsatz: Eine Formularklausel, wonach Schönheitsreparaturen "grundsätzlich" in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre und in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre fällig und vom Mieter fachgerecht vorzunehmen und spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen sind, ist wirksam. Das gilt auch bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung, wenn die Fristen gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding18.09.2006
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6 C 76/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung nur bei vereinbarten oder gezahlten Vorschüssen; rechtzeitig zur Post gegebene und verspätet zugegangene AbrechnungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist zur Abrechnung innerhalb der Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechungszeitraums nicht verpflichtet, wenn Betriebskosten weder vereinbart noch gezahlt worden sind. 2. Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung dem Mieter verspätet zugeht. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick13.09.2006
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11 C 105/06 - Orientierungshilfe Mietspiegel; wohnwertmindernde Merkmale; Größe des HandwaschbeckensLeitsatz: Ein Handwaschbecken mit Innenmaßen von 48 cm x 26 cm ist nicht "klein" im Sinne der Orientierungshilfe Berliner Mietspiegel 2005. Ein Waschbecken mit einer Innenbreite von mehr als 40 cm ist ein normales Handwaschbecken. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg13.09.2006
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211 C 70/06 - Verschattung durch Bäume als Mietmangel; schlechte BelichtungLeitsatz: Läßt der Vermieter Bäume auf dem Grundstück nicht beschneiden, so daß der Mieter nunmehr tagsüber im Wohnzimmer Licht einschalten muß, liegt ein Mietmangel vor.AG Charlottenburg07.09.2006
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24 C 123/06 - Nachforderung von Betriebskosten bei versäumter Abrechnungsfrist bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen; Verrechnung von Mietminderungen ohne Zahlungsbestimmung; Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Vorauszahlungen; FälligkeitLeitsatz: 1. Leistete der Mieter die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen vertragswidrig nicht, können die abgerechneten Betriebskosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen auch dann nachgefordert werden, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt hat (Anschluß an u. a. LG Berlin, Urteil v. 8. März 2005, 65 S 379/04, GE 2005, 741). 2. Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Betriebskosten i. S. d. § 27 II. BV vereinbart, steht der Umlagefähigkeit weiterer Betriebskosten nicht entgegen, daß in der als Vertragsanlage beigefügten "Betriebskostenaufstellung" lediglich für die Grundsteuer und die Hausversicherungen Betriebskostenvorauszahlungen aufgeführt sind. 3. Mindert die Mieter die Miete ohne Zahlungsbestimmung, sind die Minderzahlungen prozentual auf die geschuldete Nettomiete und die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen zu verrechnen. 4. Die Betriebskostenabrechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn in ihr die tatsächlich vom Mieter geleisteten und die aufgrund der berechtigten Minderung fiktiv als gezahlt geltenden Vorschüsse eingestellt sind. (Leitsätze der Redaktion)AG Strausberg07.09.2006