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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 731)
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8 W 34/06 - Räumung und Herausgabe der MieträumeLeitsatz: Grundsätzlich kann der Vermieter auch von dem bereits ausgezogenen Mieter die Räumung und Herausgabe der Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen.KG25.07.2006
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8 U 224/05 - Bei fehlender Tilgungsbestimmung Anrechnung auf Betriebskostenvorschuß; Vorwegabzug bei höherem Verbrauch; Einwendungen gegen Betriebskosten nur nach Belegeinsicht; FlächenmaßstabLeitsatz: 1. Fehlt es an einer Bestimmung des Mieters, auf welche Mietbestandteile eine Teilzahlung zu verrechnen ist, wird zunächst der Betriebskostenvorschuß getilgt. 2. Im Verhältnis von Gewerberaummietern untereinander kann ein Vorwegabzug in Betracht kommen, wenn einzelne Gewerbeeinheiten bei bestimmten Abrechnungspositionen einen spezifisch höheren Verbrauch haben oder Kosten verursachen. Grundsätzlich ist der gewählte Abrechnungsmaßstab für die Betriebskosten nach Flächenanteil jedoch nicht unbillig. 3. Einwendungen des Mieters gegen einzelne Betriebskostenpositionen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn er diese aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert. (Leitsätze der Redaktion)KG24.07.2006
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12 U 23/05 - Fortdauernde Prozeßführungsbefugnis des ZwangsverwaltersLeitsatz: 1. Fällt die Zwangsverwaltung nach Rechtshängigkeit durch Aufhebung weg, ist der Zwangsverwalter grundsätzlich weiterhin prozeßführungsbefugt hinsichtlich der Ansprüche, die während der Zeit der Zwangsverwaltung entstanden sind. 2. Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für Mietverträge, die für eine längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen werden, besteht im Sanierungsgebiet so lange fort, bis die Sanierungs- oder Entwicklungssatzung durch neuerliche Satzung gemäß § 162 Abs. 2 BauGB aufgehoben worden ist.KG17.07.2006
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3 U 220/05 - Kapitalersetzende Nutzungsüberlassung; Anspruch auf DifferenzmieteLeitsatz: 1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem lnsolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu. 2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO. 3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen. 4. Der Vermieter muß sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat. (Leitsätze des Einsenders)OLG Brandenburg12.07.2006
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1 U 20/06 - Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; Gebäudewertminderung durch MobilfunksendeanlageLeitsatz: 1. Bei Gemeinschaften von Miteigentümern stimmt die Mehrheitsentscheidung, einen Mietvertrag über die Errichtung einer Mobilfunksendestation auf dem Dach des gemeinschaftlichen Wohnhauses nicht abzuschließen, mit einer dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechenden Verwaltung und Benutzung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB überein. 2. Auch bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV kann nach der Verkehrsanschauung bereits die Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit von Mieträumen zu Wohnzwecken beeinträchtigen. Die Nutzung eines Gebäudes durch Vermietung oder seine Verwertung durch Verkauf (von Miteigentumsanteilen) können durch die Installation einer Mobilfunksendeanlage beeinträchtigt werden. Da bereits die ernsthafte Möglichkeit einer Wertminderung ausreicht, kommt es auf deren tatsächliches Eintreten nicht an.OLG Karlsruhe12.07.2006
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1 W 113/06 - Löschung von Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung; Löschung einer ZwangshypothekLeitsatz: Ist aufgrund eines gegen den eingetragenen (Buch-) Eigentümer gerichteten Zahlungstitels eine Zwangshypothek (§ 866 Abs. 1 ZPO) eingetragen, so kann der nach Berichtigung des Grundbuchs nunmehr eingetragene (wahre) Eigentümer deren Löschung im Wege der Berichtigung nach § 22 GBO nur nach Bewilligung des Gläubigers (§ 19 GBO) oder aufgrund einer Entscheidung gemäß §§ 868 Abs. 1, 771 ZPO verlangen.KG11.07.2006
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12 U 217/05 - Prozeßführungsbefugnis des Hausverwalters erfordert eigenes Interesse; keine klageweise Beitreibung von Mieten durch VerwalterLeitsatz: 1. Die Prozeßführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters (gewillkürte Prozeßstandschaft) erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflußt. 2. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber den Mietern zu vertreten oder er dem Verwalter zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.KG10.07.2006
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3 W 29/06 - Kein Besitzschutz für oHG nach SchlösseraustauschLeitsatz: 1. Eine GbR ist nach Geschäftsaufnahme als oHG kraft Geschäftsbeginns einzustufen; eine oHG übt Besitz durch ihre Organe aus. 2. Übt eine oHG nur mittelbaren Besitz aus, kann sie bei verbotener Eigenmacht grundsätzlich nur Wiedereinräumung des Besitzes an den Besitzmittler beanspruchen, § 869 Satz 2 Halbsatz 1 BGB. (Leitsätze des Einsenders)OLG Brandenburg10.07.2006
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34 Wx 033/06 - Pergola als bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch trotz bestandskräftigem Beschluss; Beeinträchtigung; StörungLeitsatz: 1. Die Errichtung einer Pergola stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar. 2. Der durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann auch dann Beseitigung verlangen, wenn die Eigentümerversammlung zuvor bestandskräftig beschlossen hat, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden.OLG München10.07.2006
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12 U 157/05 - Keine Minderung trotz erheblichen Mangels ohne konkreten Vortrag; Zufahrt; Hoftor; Gewerberäume; Geschäftsbetrieb; MotorradteileLeitsatz: 1. Ist die Zufahrt zu den Gewerberäumen durchgängig halbseitig durch ein Tor verschlossen, so daß der Mieter keine Zufahrt mit einem Fahrzeuganhänger hat, so liegt ein Mangel der Mietsache vor, da zur Nutzung der Mieträume - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung - die Zufahrt in voller Breite gehört. 2. Trägt der Mieter nicht hinreichend konkret die Auswirkungen des halb geschlossenen Hoftores auf seinen Geschäftsbetrieb (Verkauf von Motorradteilen) vor, kann eine konkrete Minderung der Miete wegen dieses Umstands nicht festgestellt werden.KG06.07.2006