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Urteil Löschung von Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung
Schlagworte
Löschung von Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung; Löschung einer Zwangshypothek
Leitsatz
Ist aufgrund eines gegen den eingetragenen (Buch-) Eigentümer gerichteten Zahlungstitels eine Zwangshypothek (§ 866 Abs. 1 ZPO) eingetragen, so kann der nach Berichtigung des Grundbuchs nunmehr eingetragene (wahre) Eigentümer deren Löschung im Wege der Berichtigung nach § 22 GBO nur nach Bewilligung des Gläubigers (§ 19 GBO) oder aufgrund einer Entscheidung gemäß §§ 868 Abs. 1, 771 ZPO verlangen.
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