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Urteil Pergola als bauliche Veränderung
Schlagworte
Pergola als bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch trotz bestandskräftigem Beschluss; Beeinträchtigung; Störung
Leitsätze
1. Die Errichtung einer Pergola stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar.
2. Der durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann auch dann Beseitigung verlangen, wenn die Eigentümerversammlung zuvor bestandskräftig beschlossen hat, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden.
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