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Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 731)

  1. 34 Wx 027/06 - Einsicht in Abrechnungsunterlagen; Jahresabrechnung; Wohngeld; Belegkopien; Schikane- und Mißbrauchsverbot
    Leitsatz: Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in alle der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Verwaltungsunterlagen zu. Er ist berechtigt, gegen Kostenerstattung die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen. Die Forderung, alle Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen, kann im Einzelfall gegen das Schikane- und Mißbrauchsverbot verstoßen.
    OLG München
    29.05.2006
  2. 3 U 167/05 - Wirksamer Ausschluß der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses durch bloße Bezugnahme; Transparenzgebot
    Leitsatz: Eine Formularklausel, in der die Parteien zwar die Vorschrift unter Nennung des § 545 BGB abbedungen haben, aber weder den Regelungsgehalt noch die Rechtsfolgen in dieser Formularklausel wiedergegeben haben, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB (entgegen OLG Schleswig ZMR 1996, 254).
    OLG Rostock
    29.05.2006
  3. 8 U 143/05 - Vereinbartes Sonderkündigungsrecht für Geschäftsraummieter
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Darlegungslast für die Inanspruchnahme eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechtes ("... wenn bei Fortsetzung des Mietverhältnisses ... eine wirtschaftliche Situation entsteht, die als wirtschaftlich bedrohlich oder existenzbedrohend anzusehen ist ...").
    KG
    22.05.2006
  4. 8 U 220/05 - Nutzungsherausgabeanspruch des Eigentümers/Mieters gegen Vermieter; Rückzahlung von Miete an Eigentümer
    Leitsatz: 1. Die DDR und das rechtsfähige Verkehrsunternehmen Deutsche Reichsbahn haben das Sondervermögen der früheren deutschen Reichsbahn unentgeltlich i. S. d. § 988 BGB erlangt. 2. Die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolgerin hat dem Eigentümer bezogene Nutzungen, u. a. Mietzahlungen, herauszugeben. 3. Das gilt auch dann, wenn der Mieter der Zuordnungsberechtigte Eigentümer ist, da ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis auch zwischen dem Eigentümer und dem mittelbaren Besitzer (Vermieter) besteht. 4. Ein Vertrag, wonach der Eigentümer Mieter sein soll, ist wirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    11.05.2006
  5. I-24 U 180/05 - Bereicherungsansprüche bei Nutzung der Mietsache durch Insolvenzverwalter; Verzicht auf Vermieterpfandrecht gilt nicht für Zubehör
    Leitsatz: Ein Verzicht auf das Vermieterpfandrecht an den in Geschäftsräumen lagernden Gegenständen erstreckt sich nicht ohne weiteres auf deren Zubehör. Der Insolvenzverwalter schuldet dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung, wenn er bei Mietvertragsende das Mietobjekt nicht räumt, sondern es als Lager für an Gegenständen des Schuldners interessierte Dritte benutzt.
    OLG Düsseldorf
    09.05.2006
  6. 4 U 175/05 - Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände; Verkehrssicherungspflichten des öffentlichen Sachherrn; Pflichten des Eigentümers alter Bauwerke; Pflichten bei Verzicht auf Korrosionsschutz
    Leitsatz: a. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen. b. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke an den jeweils geltenden Standard anzupassen. c. Verzichtet ein Verkehrssicherungspflichtiger bei einem Geländer auf Korrosionsschutz, so muß er durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, daß bereits der Beginn von Korrosionsschutz sofort entdeckt wird.
    OLG Saarbrücken
    09.05.2006
  7. 3 W 18/06 - Unzulässige Saldoklage auf Miete und Betriebskostenvorschüsse
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Klage (§ 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO) auf Miete sind die Angaben der streitgegenständlichen Mietperioden und der darauf entfallende jeweilig eingeklagte Mietzins unverzichtbar, aber auch ausreichend. 2. Klagt ein Vermieter rückständige Mieten ein (§ 535 Abs. 2 BGB), braucht er zunächst nichts weiter vorzutragen als das Bestehen eines Mietvertrages, den streitgegenständlichen Monat, die Gebrauchsmöglichkeit des Mieters in diesem Monat und die Höhe der für diesen Monat beanspruchten Miete (§ 535 Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB). 3. Beansprucht er für einen Monat weniger als die volle Miete und sind Betriebskostenvorschüsse vereinbart, hat er unter Zulässigkeitsgesichtspunkten klarzustellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung auf die Grundmiete oder auf den Betriebskostenvorschuß beansprucht, da beide Forderungen hinsichtlich ihrer Entstehung, ihres Untergangs und ihrer Fälligkeit nach unterschiedlichen Regeln zu beurteilen sein können. 4. Etwaige Erfüllungen (§ 362 BGB) durch den Mieter braucht der klagende Vermieter zur Schlüssigkeit seines Anspruchs nicht darzutun. Der Kläger ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gehalten, das Erlöschen nicht eingeklagter Forderungen darzustellen. 5. Nachträgliche Mietzinssenkungen oder Tilgungen der entstandenen Mietforderung über das für den streitgegenständlichen Monat vom Kläger beanspruchte Entgelt oder die eingeräumte Erfüllung hinaus hat nach allgemeinen Regeln der Mieter darzutun. 6. Der Anspruch auf Betriebskostenvorschuß erlöscht mit Abrechnungsreife. Ein Vermieter kann für die Vergangenheit keine Vorauszahlung auf die Nebenkosten mehr verlangen, wenn bereits Abrechnungsreife vorliegt (vgl. BGH-Urteil vom 4.10.2000 - XlI ZR 44/98 = NZM 2001, 234, 236 am Ende; WoIf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht, 9. Aufl., Rn. 511 m. w. N.). 7. Für das Prozeßkostenhilfevertahren selbst darf keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden (vgl. BGHZ 91, 311 m. w. N.). (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Brandenburg
    08.05.2006
  8. I-10 U 174/05 - Unwirksamer starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen bei Gewerbemiete; Formularklausel
    Leitsatz: Wie im Wohnraummietrecht enthält auch die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Schönheitsreparaturen sind mindestens in der Zeitfolge von drei Jahren in Küche, Bad und Toilette sowie von fünf Jahren in allen übrigen Räumen auszuführen", einen starren Fristenplan, der den Mieter i. S. d. § 307 BGB unangemessen benachteiligt und zur Unwirksamkeit der Renovierungsklausel führt.
    OLG Düsseldorf
    04.05.2006
  9. 25 U 11/05 - Grundbuchberichtigung; Ausschlussfrist:Hemmungstatbestand
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen des Art. 237 § 2 Abs. 4 Satz 2 EGBGB. 2. Die entsprechende Anwendung des Hemmungstatbestandes des § 203 BGB n. F. auf die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 und 4 EGBGB scheidet im Hinblick auf deren Sinn und Zweck, für Grundbuchklarheit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen, aus.
    KG
    03.05.2006
  10. I-10 U 169/05 - Unzulässiges Bestreiten einzelner Positionen der Betriebskostenabrechnung ohne Belegeinsicht; Beweislast für Hauswartkosten; Vereinbarung einer Abrechnungsfrist keine Ausschlußfrist; keine entsprechende Anwendung der Betriebskostenausschlußfrist für Wohn- auf Gewerberaum
    Leitsatz: 1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig. 2. Die vertragliche Bestimmung der Abrechnungsfrist beinhaltet ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen. 3. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ist nicht entsprechend auf gewerbliche Mietverhältnisse anwendbar. 4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.
    OLG Düsseldorf
    27.04.2006