« zurück zur Suche

Urteil Bei fehlender Tilgungsbestimmung Anrechnung auf Betriebskostenvorschuß


Schlagworte

Bei fehlender Tilgungsbestimmung Anrechnung auf Betriebskostenvorschuß; Vorwegabzug bei höherem Verbrauch; Einwendungen gegen Betriebskosten nur nach Belegeinsicht; Flächenmaßstab

Leitsätze

1. Fehlt es an einer Bestimmung des Mieters, auf welche Mietbestandteile eine Teilzahlung zu verrechnen ist, wird zunächst der Betriebskostenvorschuß getilgt.

2. Im Verhältnis von Gewerberaummietern untereinander kann ein Vorwegabzug in Betracht kommen, wenn einzelne Gewerbeeinheiten bei bestimmten Abrechnungspositionen einen spezifisch höheren Verbrauch haben oder Kosten verursachen. Grundsätzlich ist der gewählte Abrechnungsmaßstab für die Betriebskosten nach Flächenanteil jedoch nicht unbillig.

3. Einwendungen des Mieters gegen einzelne Betriebskostenpositionen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn er diese aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.