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Suchergebnis Urteilssuche (311 - 320 von 731)

  1. 12 U 42/06 - Rechtsmittel, Berufungsbegründungsfrist, Fristverlängerung
    Leitsatz: Die Begründung einer Berufung gegen ein bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist noch nicht zugestelltes Urteil darf sich darauf beschränken, eben dies als prozessordnungswidrig zu rügen. Wenn schon durch eine derartige Rechtsmittelschrift die Zulassungsvoraussetzungen der Berufung erfüllt sind, sind weitere Rechtsmittel der Partei gegen dasselbe Urteil gegenstandslos. Eine Änderung von Berufungsanträgen nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist ist nur im Rahmen der vorhandenen Berufungsbegründung zulässig, also nur soweit dafür keine neuen Gründe nachgeschoben werden müssen. Eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist durch das Gericht gewährte Fristverlängerung ist unwirksam.
    KG
    12.10.2006
  2. 16 U 23/06 - Wertausgleich; Abfindungsanspruch; Nutzungsherausgabeanspruch
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 7 VermG über die Zahlung eines Abfindungsanspruchs ist abschließend. Für die Bewertung ist auf den Zeitpunkt der fiktiven Bestandskraft des Bescheides abzustellen. 2. Der Anspruch auf Nutzungsentgelte gem. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG setzt voraus, daß der Berechtigte hinsichtlich des Grundstücks einen Herausgabeanspruch besitzt. Für eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 7 VermG besteht kein Raum. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    05.10.2006
  3. 5 W 154/06-51 - Kein Haustierhaltungsverbot kraft Mehrheitsbeschlusses
    Leitsatz: Ein generelles Haustierhaltungsverbot ist einem Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht zugänglich.
    OLG Saarbrücken
    02.10.2006
  4. 7 U 251/05 - Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Wasserkosten
    Leitsatz: Auch wenn der Versorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande kommt, haftet der einzelne Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Bezahlung der Verbrauchskosten für die Be- und Entwässerung der Wohnungseigentumsanlage gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 2 AVBWasserV, 1 Abs. 2 und 3, 2, 14 b der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE).
    KG
    29.09.2006
  5. I-10 U 28/06 - Kein erweiterter Konkurrenzschutz in Ärztehaus; Radiologen verschiedener Fachgebiete
    Leitsatz: Enthält der Mietvertrag für eine Arztpraxis in einem Ärztehaus mit einem Radiologen einen Konkurrenzschutz, wonach der Vermieter keine Vermietung an einen anderen Arzt mit gleicher Fachgebietsbezeichnung vornehmen darf, ist die Begründung von Mietverhältnissen mit Ärzten anderer Fachgebiete mit fachbezogener Röntgenberechtigung dadurch nicht ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    28.09.2006
  6. I-10 U 61/06 - Abrechnungsfrist für Kaution; Umzugskosten; Maklerkosten; Schlüsselgewalt
    Leitsatz: 1. Über die Kaution ist binnen einer angemessenen Prüfungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen. 2. Macht der ausgezogene Mieter Ansprüche auf Ersatz von Sanitärinstallationen geltend, muß er darlegen und beweisen, daß er diese in die fraglichen Mieträume eingebracht hat. Sind die Installationen von dem Ehegatten des Mieters gekauft worden, stehen dem Mieter auch keine Ansprüche aus Drittschadensliquidation zu. 3. § 1357 BGB ist in bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar. (Leitsätze zu 1. und 2. von der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    28.09.2006
  7. I-10 W 102/06 - Mieter trägt Beweislast für Mietzahlung; Besitzverschaffung durch verbotene Eigenmacht und Herausgabeanspruch
    Leitsatz: 1. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der geschuldeten Miete. 2. Ist das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters beendet, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Räumungs- und Herausgabeklage nicht bereits deshalb, weil sich der Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht den Besitz an den Mieträumen verschafft hat.
    OLG Düsseldorf
    26.09.2006
  8. 12 U 118/05 - Genaue Angabe über Ort und Ausmaß des Schimmelbefalls in Mieträumen; Schimmelpilz an Möbeln; behaupteter Feuchtigkeitseinbruch; keine Heizpflicht in Vorräumen; Heiztemperatur nach der Arbeitsstättenverordnung
    Leitsatz: 1. Stellt ein vom Mieter beauftragtes Speziallabor für angewandte Mikrobiologie Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters fest, so rechtfertigt dies allein keine Mietminderung. 2. Ein behaupteter Feuchtigkeitseinbruch in die Mieträume (Souterrain) kann ohne nachprüfbare Angaben zum räumlichen Umfang und der Intensität keinen Mietmangel rechtfertigen, weil sich daraus nicht der entscheidungserhebliche Grad einer möglichen Beeinträchtigung ableiten läßt; insoweit ist eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung nicht geboten ("Ausforschung"). 3. Der Vortrag, es sei Schimmel an der Rückseite von Einbaumöbeln aufgetreten, belegt keinen unmittelbaren Mangel der Mietsache, solange die hierfür möglicherweise ursächliche Feuchtigkeit des Raumes als ,,Ursprungsmangel" nicht hinreichend dargelegt ist. 4. Das Vorbringen, eine Kenntnis des Gesundheitsamtes von einem Schimmelpilzbefall auf der Rück- und Unterseite von Einbaumöbeln des Mieters infolge von Feuchtigkeitsschäden der Mieträume hätte zu "unmittelbaren Maßnahmen" geführt, rechtfertigt keine Minderung; erforderlich ist eine die tatsächliche Nutzung beeinträchtigende Maßnahme der Behörde. 5. Ist in einem Geschäftsraummietvertrag ein Raum als "Vorraum" gemietet, ist der Vermieter nicht zu einer ausreichenden Beheizung verpflichtet, damit der Mieter gegenüber seinen Arbeitnehmern die nach der Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Raumtemperaturen einhalten kann. (Leitsatz 5 durch die Redaktion)
    KG
    25.09.2006
  9. 25 U 54/05 - Bedingung; Grundstückskaufvertrag; Zinsanspruch; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Zur Fälligkeit des Kaufpreises für ein Grundstück, wenn der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung u. a. der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung steht.
    KG
    22.09.2006
  10. 7 U 254/05 - Grundbuchberichtigung; Volkseigentumseintragung
    Leitsatz: Artikel 237 § 2 Abs. 2 EGBGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt voraus, daß das Grundbuch unrichtig ist, weil Volkseigentum nicht wirksam entstanden ist.
    KG
    12.09.2006