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Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Zugang; Verfügungsberechtigung; Verfügungsverbot; Unterlassungspflicht
Leitsätze
1. Zeitpunkt des Entstehens eines Investitionsvorrangbescheides durch Zustellung.
2. Der Berechtigte darf nicht nur materiell rechtswidrige Investitionsvorrangbescheide abwehren, sondern auch solche, die unter Verstoß gegen Zuständigkeitsnormen ergangen sind, bekämpfen.
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