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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; irrtümliche Annahme unlauterer Machenschaften; Berechtigung bei mehreren Miteigentumsanteilen an einem Grundstück
Leitsätze
1. Die bloße irrtümliche Annahme eines Betroffenen, er sei unlauteren Machenschaften ausgesetzt gewesen, löst nicht den Schädigungstatbestand aus.
2. Bei mehreren Miteigentumsanteilen an einem Grundstück ist für jeden Anteil gesondert die Berechtigung festzustellen.
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