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Urteil Anlieger


Schlagworte

Anlieger; Straßenplanung; Folgenbeseitigung; Straßenanlieger

Leitsätze

Zu den Folgen einer fehlerhaften Bauleitplanung (hier: "isolierte" Straßenplanung der Stadt B.).

Der durch Richterrecht geprägte Anspruch auf Folgenbeseitigung besitzt voneinander zu trennende allgemeine tatbestandliche Voraussetzungen und im Einzelfall gegebene "rechtsvernichtende" Ausschlußgründe.

Die Beziehungen zwischen dem "Straßenanlieger" und der "Straße" sind solche, die im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Gegenstand näherer gesetzlicher Regelung sein können. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber anderen, nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG regelungsbedürftigen und auch regelungsfähigen Nutzungskonflikten.

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