Urteil Vorlagebeschluss
Schlagworte
Vorlagebeschluss; Schadensersatzanspruch wegen Verschlechterung der Mietsache; Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch nach Verjährung; Kautionsrückzahlung; Verjährung; Teppichboden
Leitsatz
Gemäß Art. III Abs. 1 S. 3 3. MietRändG legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:
Kann der Vermieter von Wohnraum gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution auch nach Ablauf von sechs Monaten seit der Rückgabe der Mietsache mit gem. § 558 BGB verjährten Schadensersatzansprüchen wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache aufrechnen, wenn er zuvor keine Abrechnung über die Kaution erteilt hat? (Vorlagebeschluß)
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