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Urteil Hundehaltung
Schlagworte
Hundehaltung; Tierhaltung; Unterlassungsanspruch Pflichtverletzung
Leitsatz
Der Vermieter braucht es nicht zu dulden, daß der Mieter oder seine Besucher große Hunde in das Gebäude mitbringen, in dem sich die gemietete Wohnung befindet, wenn eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Mitbewohner nicht auszuschließen ist.
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