Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagefrage; Vorlagebeschluss
Leitsatz
Hat ein Oberlandesgericht eine an sich teilbare Rechtsfrage mittels Rechtsentscheid umfassend beantwortet, will eine Berufungszivilkammer, ohne daß der Vorlagefall dies erfordert, hiervon umfassend abweichen, beantwortet der Bundesgerichtshof in der Folgezeit einen Teil dieser Rechtsfrage mittels Rechtsentscheid im Sinne der vorlegenden Berufungszivilkammer, ist aber aus dem Vorlagebeschluß nicht zu entnehmen, ob die auf ihren entscheidungserheblichen Teil zurückgeführte Vorlagefrage durch den Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes ihre Erledigung gefunden hat, so ist die Vorlagefrage unzulässig geworden. (Rechtsentscheid abgelehnt)
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