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V ZR 212/94 - Ausreiseverkauf; verdeckter Treuhandvertrag; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche vor Vermögensrecht; gutgläubiger Erwerb von Ehegatten; Untergang der örtlichen RäteLeitsatz: a) Der Senat hält daran fest, daß der Eigentümer, der bei der Ausreise aus der DDR einen verdeckten Treuhandvertrag über zurückgelassenes Grundeigentum abgeschlossen hat, durch das Vermögensgesetz nicht daran gehindert ist, seine Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998; entgegen BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1995, ZIP 1995, 415). b) Der gutgläubige Erwerb von Ehegatten zu ihrem gemeinschaftlichen Eigentum (DDR:FGB § 13) war auch dann möglich, wenn das Grundstück/Gebäudeeigentum von einem von ihnen veräußert worden war. c) Die örtlichen Räte in der DDR (hier: Magistrat von Berlin) sind mit Inkrafttreten der Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 untergegangen.BGH26.01.1996
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V ZR 198/95 - Kreispachtverhältnis; Übernahme einer wertmäßigen Verbindlichkeit gegenüber dem Rat des KreisesLeitsatz: a) Ist in einem Kreispachtverhältnis die Pflicht zur Werterhaltung von Gebäuden vertraglich durch Übernahme einer wertmäßigen Verbindlichkeit gegenüber dem Rat des Kreises abgelöst worden, kann der Eigentümer Schadensersatz allenfalls nach Maßgabe der bei Rückgabe noch bestehenden Verbindlichkeit fordern. b) Für die gegenüber dem Rat des Kreises übernommene wertmäßige Verbindlichkeit hat die LPG einzustehen, die das Grundstück nach Auflösung einer zwischenzeitlich gebildeten kooperativen Einrichtung übernommen hat.BGH25.01.1996
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III ZR 176/93 - ExportkommissionsvertragLeitsatz: Zur Anwendbarkeit des Vertragsgesetzes (VertragsG) vom 25. März 1982 (GBl. I S. 293) und der Dritten Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz - Wirtschaftsverträge über den Export und den Import - (3. DVO/VG) vom 25. März 1982 (GBl. I S. 333) auf vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossene, aber noch nicht abgewickelte Exportkommissionsverträge.BGH11.01.1996
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3 Wx 9/96 - Jägerzaun; zustimmungspflichtige bauliche VeränderungLeitsatz: 1. Die beabsichtigte Errichtung eines ca. 60 cm hohen Jägerzauns auf der Trennlinie der den Wohnungseigentümern zur Sondernutzung zugeteilten Gartenflächen stellt eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar, weil sie zu einer "Durchschneidung" des relativ kleinen Gartens und damit zu einer negativen Umgestaltung der Wohnanlage führt. 2. Insofern kommt es nicht darauf an, ob die - möglichen - Vorteile, die mit der Errichtung des Zauns für einen der beiden Wohnungseigentümer verbunden sind, die Nachteile für den anderen Wohnungseigentümer überwiegen.OLG Düsseldorf20.12.1996
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5 U 504/96 - Wegfall der Geschäftsgrundlage; langfristiger Mietvertrag; Bauleitplanung; KündigungLeitsatz: 1. Wendet sich ein Mieter (Schießsportanlage) im Rahmen der Anhörung zu einem beabsichtigten Bebauungsplan gegen die Ausweisung von Bauparzellen, die seinen Schießbetrieb hindern könnten und wird durch die Beachtung dieser Einwendungen sein Vermieter beeinträchtigt, so gibt dieser Umstand dem Vermieter keinen wichtigen Grund zur Vertragskündigung. 2. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage ist nicht gegeben, wenn bei einem langfristigen Mietvertrag im Laufe der Zeit der Verwendungszweck des Mieters (Schießsportanlage) der Ausweisung von Bauland des Vermieters in der Nachbarschaft entgegensteht. Denn ein Wegfall der Geschäftsgrundlage läge nur vor, wenn die Belange einer Partei auch nicht mehr annähernd gewahrt wären. Das ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Vermieter nur noch neun Jahre bis zum Ende des Mietvertrags zuwarten muß.OLG Koblenz19.12.1996
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12 U 1410/96 - Grundstückskaufvertrag; Formverstoß, Heilung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rückübertragungsanmeldung; Umbruchsituation; Wendezeit; Fehleinschätzung; GeschäftsgrundlageLeitsatz: 1. Ein nach §§ 2 Abs. 1 GVO, 30 Abs. 1 VermG genehmigungsbedürftiger Grundstückskaufvertrag bleibt bis zur Entscheidung der Genehmigungsbehörde auch dann schwebend unwirksam, wenn Rückübertragungsansprüche angemeldet worden sind, für die die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes in der Zeit zwischen dem 12.9.1935 und dem 8.5.1945 besteht. 2. Bei Rechtsgeschäften, die während der zur Einheit Deutschlands führenden Umbruchsituation abgeschlossen worden sind, kann das Risiko von Fehleinschätzungen der zukünftigen Entwicklung auch nicht nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf den Gegner abgewälzt werden.KG16.12.1996
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3 Wx 490/96 - Eigentümerbeschluß; Beseitigung baulicher Veränderungen; Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung; Herstellung des Zustandes der TeilungserklärungLeitsatz: Ein Eigentümerbeschluß des Inhalts, daß die von verschiedenen Wohnungseigentümern vorgenommenen baulichen Veränderungen zu beseitigen und der Bauzustand der Teilungserklärung von 1984 (wieder) herbeizuführen ist, entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, weil zunächst geklärt werden muß, ob und ggf. welche baulichen Veränderungen Bestandsschutz genießen, sei es aufgrund Zustimmung der davon betroffenen Wohnungseigentümer, sei es aufgrund fehlenden Nachteils für andere Wohnungseigentümer gem. §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG.OLG Düsseldorf11.12.1996
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8 RE-Miet 6399/96 - Klageänderung; Parteiauswechslung; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; ProzeßstandschaftLeitsatz: 1. Ist bei einer als Klageänderung anzusehenden Parteiauswechslung die Klagefrist des § 2 MHG schon abgelaufen, wird die Klage damit unzulässig. 2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG kann nicht im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft eingeklagt werden. (Leitsätze der Redaktion)KG02.12.1996
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8 RE-Miet 3802/96 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; VerjährungLeitsatz: Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Wohnungsvermieters wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungspflicht des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen beginnt, wenn die Voraussetzungen des § 326 BGB erst nach dem Zeitpunkt eingetreten sind, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhalten hat, erst mit der Entstehung des Anspruchs.KG02.12.1996
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4 U 63/94 - Nutzungsentschädigung; Nutzungsvertrag nach dem Vertragsgesetz; Nutzungsrecht; Besitzmoratorium; Besitzschutz; Fondsinhaberschaft; RechtsträgerwechselLeitsatz: Ist das Nutzungsrecht an einem in fremder Rechtsträgerschaft befindlichen Gebäude durch einen Nutzungsvertrag nach dem Vertragsgesetz gesichert, kann nach Ablauf der Nutzungszeit dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht mit der Berufung auf ein Besitzrecht nach dem Moratorium des Art. 233 § 2 a EGBGB begegnet werden. Auch der Moratoriumstatbestand nach Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die im privaten Eigentum befindliche Sache zwar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt wird, der Nutzungszweck aber durch ein Rechtsgeschäft abgesichert ist.OLG Rostock26.11.1996