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  1. II ZR 217/95 - PGH-Mitglied; Anspruch auf Auszahlung des PGH-Anteils am Fonds bei Ausscheiden durch Umwandlung der PGH in eine andere Gesellschaftsform
    Leitsatz: Der Senat hält daran fest, daß § 5 Abs. 2 Satz 2 PGH-VO denjenigen Mitgliedern einer PGH, die anläßlich und zum Zeitpunkt der Umwandlung der PGH in eine andere Gesellschaftsform ausscheiden, einen selbständigen Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils am unteilbaren Fonds gibt.
    BGH
    03.06.1996
  2. V ZR 272/94 - Vertragsmoratorium; Verschlechterungsverbot; Schuldrechtsanpassung; Kündigungssausschluss; Eintritt des Grundstückseigentümers in Vertragsverhältnis zwischen dem Rat des Kreises/der Gemeinde und dem Nutzer; Aufhebung des Nutzungsvertrages; Sonderkündigungsrecht; Unredlichkeit des Nutzers; Bauflächenobergrenze für Wochenendhaus
    Leitsatz: a) Hat das Berufungsgericht die Klage des Eigentümers auf Herausgabe eines Grundstücks aufgrund des bis 31. Dezember 1994 befristet gewesenen Vertragsmoratoriums (Art. 232 § 4 a EGBGB) abgewiesen, hindert das Verschlechterungsverbot das Revisionsgericht nicht, die Zurückweisung des Rechtsmittels auf Vorschriften des Schuldrechtsanpassungsgesetzes zu stützen, die eine ordentliche Kündigung über diesen Zeitpunkt hinaus ausschließen. b) Der Grundstückseigentümer tritt nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz auch dann in das zwischen dem Rat des Kreises/der Gemeinde und dem Nutzer zustande gekommene Vertragsverhältnis ein, wenn der Rat zur Überlassung des Grundstücks zu den vereinbarten Bedingungen (hier: zu Freizeitzwecken statt zur landwirtschaftlichen Nutzung) nicht befugt war, der Nutzer hiervon aber keine Kenntnis hatte. c) Der Grundstückseigentümer, der nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz in das zwischen dem Rat des Kreises/der Gemeinde und dem Nutzer abgeschlossene Vertragsverhältnis eintritt, kann dem Nutzer nicht entgegenhalten, daß der zwischen ihm und dem Rat abgeschlossene Nutzungsvertrag nach dem Beitritt aufgehoben worden ist. d) Der Grundstückseigentümer kann das Sonderkündigungsrecht wegen Unredlichkeit des Nutzers (§ 17 SchuldRAnpG) nicht darauf stützen, daß dieser den Nutzungsvertrag zur Errichtung eines Wochenendhauses abgeschlossen hatte, das die in der DDR vorgesehene Bauflächenobergrenze überschritt.
    BGH
    24.05.1996
  3. V ZR 148/94 - Moratoriumstatbestand; rechtswidrige Verwaltungsentscheidung; Baracke; Scheinbestandteil; kommunale Verwaltungsaufgabe; öffentliche Gebäude
    Leitsatz: a) Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB enthält einen eigenständigen Moratoriumstatbestand zugunsten der öffentlichen Hand. b) Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kann auch dann eingreifen, wenn der Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke eine rechtswidrige Verwaltungsentscheidung oder ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft zwischen einer Stelle der DDR und dem Eigentümer zugrunde lag.
    BGH
    24.05.1996
  4. V ZR 113/95 - Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch gegen Zuordnungseigentümer
    Leitsatz: Der Anspruch auf unentgeltliche Auflassung eines Bodenreformgrundstücks nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB richtet sich gegen denjenigen, dem nach Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB das Eigentum vorläufig zugewiesen worden ist. Eine analoge Anwendung der Vorschrift dahin, den Anspruch gegen einen vor dem Erlaß des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes eingetragenen Bucheigentümer zu richten, kommt nicht in Betracht.
    BGH
    10.05.1996
  5. BLw 6/96 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Zustellung des Zwischenbescheids an Urkundsnotar
    Leitsatz: Haben Vertragsbeteiligte im beurkundeten Vertrag den Urkundsnotar bevollmächtigt, in ihrem Namen die erforderlichen Anträge auf Erteilung der Genehmigungen zu stellen und die "ergehenden Bescheide für die Beteiligten in Empfang zu nehmen", so muß die eine Zustellung anordnende Genehmigungsbehörde den Zwischenbescheid nach § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG zwingend dem Urkundsnotar zustellen, der den Genehmigungsantrag gestellt hat. Die alleinige Zustellung an die Vertragsbeteiligten selbst verlängert die Genehmigungsfrist nicht.
    BGH
    03.05.1996
  6. BLw 54/95 - LPG-Umwandlung in eine Aktiengesellschaft; Wirksamkeit der Umwandlung bei Registereintragung
    Leitsatz: a) Ein von der Vollversammlung in Unkenntnis der späteren Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 gefaßter Beschluß, die LPG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ist nichtig. b) Wird die neue Unternehmensform im Register eingetragen, ist die Umwandlung unabhängig von der Nichtigkeit des Umwandlungsbeschlusses wirksam; die LPG besteht als Unternehmen neuer Rechtsform weiter. c) Die konstituierende Wirkung der Registereintragung tritt nur dann ein, wenn ein Umwandlungsbeschluß überhaupt gefaßt wurde, die Identität des Unternehmens gewahrt bleibt und die neue Rechtsform im Zeitpunkt der Eintragung vom Gesetz vorgesehen ist. d) Ist die LPG durch Eintragung der neuen Rechtsform zwar wirksam umgewandelt, im Register aber als LPG i. L. eingetragen, so ist diese in einem Streit um die Abfindung eines Mitglieds nicht parteifähig.
    BGH
    03.05.1996
  7. IX ZR 237/95 - Notarhaftung; Belehrung über Genehmigungserfordernis bei Grundstücksverkauf durch Nichtberechtigten; Beweislast für Entbehrlichkeit der Belehrung
    Leitsatz: Beurkundet ein Notar den Verkauf eines Grundstücks mit Auflassung durch einen Nichtberechtigten, muß er die Beteiligten über das Erfordernis einer Genehmigung des Berechtigten und die Folgen bei Versagung der Genehmigung belehren. Behauptet der Notar, die Belehrung sei bei der Beurkundung entbehrlich gewesen, weil er bereits etwa zwei Monate zuvor telefonisch auf diese Umstände aufmerksam gemacht habe, trifft ihn die Beweislast.
    BGH
    25.04.1996
  8. XII ZR 168/94 - Mietvertragsverlängerung; Verlängerungsvereinbarung; Kündigungsrecht nach Ablauf von 30 Jahren
    Leitsatz: Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, ohne dazu verpflichtet zu sein, die Verlängerung des Mietverhältnisses in der Weise, daß sich jedenfalls eine der Parteien möglicherweise mehr als 30 Jahre lang nicht gegen den Willen der anderen aus dem Vertrag lösen kann, so läuft die 30-Jahres-Frist des § 567 BGB erst vom Abschluß der Verlängerungsvereinbarung an.
    BGH
    17.04.1996
  9. V ZR 310/94 - Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids; vorläufiger Übergang des Vermögenswertes
    Leitsatz: a) Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids durch das Amt für offene Vermögensfragen führt zum vorläufigen Übergang des Vermögenswertes auf den Berechtigten. b) Mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides, der die Rückübertragung des Eigentums zum Gegenstand hat, entsteht zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten das Rechtsverhältnis des Eigentümers zum nicht berechtigten Besitzer.
    BGH
    12.04.1996
  10. V ZR 332/94 - Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsanbahnung; Vortäuschung der Verkaufsabsicht
    Leitsatz: Wird der Abschluß eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet. Dies erfordert in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.
    BGH
    29.03.1996