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  1. V ZR 212/95 - Kaufpreisminderung; zugesicherte Eigenschaft; Ertragswert
    Leitsatz: Zur Minderung des Kaufpreises, wenn von zwei zugesicherten Eigenschaften eines Mietgebäudes die eine vorliegt (Mietertrag), die andere aber fehlt (bestimmte Wohn- und Nutzfläche).
    BGH
    25.10.1996
  2. VII ZR 283/95 - Werkvertrag; Architektenvertrag; Ingenieurvertrag; Honoraranspruch; Gebührentatbestand; Grundleistung; Grundhonorar
    Leitsatz: a) Was ein Architekt oder Ingenieur vertraglich schuldet, ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag, in der Regel also aus dem Recht des Werkvertrages. Der Inhalt dieses Architekten-/Ingenieurvertrages ist nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts zu ermitteln. b) Die HOAI enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen. Die in der HOAI geregelten "Leistungsbilder" sind Gebührentatbestände für die Berechnung des Honorars der Höhe nach. Ob ein Honoraranspruch dem Grunde nach gegeben oder nicht gegeben ist, läßt sich daher nicht mit Gebührentatbeständen der HOAI begründen. c) Mit der gebührenrechtlichen Unterscheidung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen wird nur geregelt, wann der Architekt/Ingenieur sich mit dem Grundhonorar begnügen muß und wann er, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dem Grunde nach erfüllt sind, zusätzliches Honorar berechnen darf. Normative Bedeutung für den Inhalt des Vertrages kommt dieser Unterscheidung nicht zu.
    BGH
    24.10.1996
  3. V ZR 3/96 - Nachbargrundstück; Einfriedigung; Stützmauer; Grenzeinrichtung; Grenzanlage
    Leitsatz: Wer gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks Anspruch auf Einfriedigung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 NachbG NW hat, ist nicht verpflichtet, die Errichtung einer Einfriedigung auf der gemeinsamen Grenze nach § 36 Abs. 1 NachbG NW zu dulden, wenn er das Einfriedigungsverlangen nicht gestellt hat (Fortführung von BGHZ 73, 272).
    BGH
    11.10.1996
  4. VIII ZR 266/95 - Eintritt des Übernehmers eines Grundstücks in schuldrechtliche Verträge
    Leitsatz: Aus Art. 21 EinigungsV kann kein Eintritt des Übernehmers eines Grundstücks in schuldrechtliche Verträge hergeleitet werden, die nicht der Voreigentümer, sondern der zur Nutzung Berechtigte vor dem Vermögensübergang im eigenen Namen abgeschlossen hat.
    BGH
    09.10.1996
  5. VIII ZR 233/95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Kaufvertrag; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über einen Rückübertragungsanspruch in bezug auf ein Grundstück.
    BGH
    09.10.1996
  6. XII ZR 65/95 - Schadensersatz; Beschädigung der Mietsache durch Unterlassen der Schönheitsreparaturen; Hauptleistungspflicht; Rückgabe der Mietsache
    Leitsatz: Die Verpflichtung, die Mietsache bei Vertragsbeendigung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben, stellt als Ausfluß der in § 556 BGB geregelten Rückgabepflicht dann eine Hauptleistungspflicht i. S. von § 326 BGB dar, wenn zur Wiederherstellung des früheren Zustands erhebliche Kosten aufgewendet werden müssen.
    BGH
    02.10.1996
  7. V ZR 335/95 - Bauauflage; quasinegatorische Unterlassungsklage des Nachbarn gegen Kaminimmissionen
    Leitsatz: Wurde ein Kamin baurechtlich zum Schutz der Nachbarn mit der Auflage genehmigt, er dürfe nur bei Ausfall der Primärenergie (hier: Elektroheizung) als Notkamin betrieben werden, so können die Nachbarn die Einhaltung dieser Auflage zivilrechtlich durchsetzen, unabhängig davon, ob ein Auflagenverstoß sie konkret beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht. Die Bekl. können dagegen nicht einwenden, ihr Immissionsbeitrag falle für sich betrachtet nicht ins Gewicht und der Beitrag aus Kaminen anderer Nachbarn sei ungleich störender.
    BGH
    27.09.1996
  8. V ZR 115/95 - Besitzmoratorium; Übertragungsanspruch des Nutzers; Grundstücksbebauung; Gebäudeerrichtung
    Leitsatz: a) Besonderes Gesetz im Sinne von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 2 EGBGB sind das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Schuldrechtsanpassungsgesetz in ihrer Gesamtheit. b) Das Besitzrecht aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 EGBGB endete mit Ablauf des 31. Dezember 1994. Seit dem 1. Januar 1995 besteht es gemäß Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3 EGBGB nur in dem Umfang fort, in dem der Besitzer vom Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann.
    BGH
    27.09.1996
  9. XI ZR 185/94 - Parteivermögen; Darlehensversprechen; Altvermögen einer DDR-Partei; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Partei kraft Amtes
    Leitsatz: Zu Fragen der Rückforderung und Verzinsung eines Darlehens, das eine DDR-Partei einem Darlehensnehmer, über dessen Vermögen inzwischen die Gesamtvollstreckung eröffnet wurde, bereits vor Inkrafttreten des § 20 b PartG versprochen hatte, das ihm aber erst danach auf seinem Konto gutgeschrieben worden ist (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 - XI ZR 230/94 = WM 1995, 2135 = ZOV 1996, 112)
    BGH
    24.09.1996
  10. V ZR 283/94 - MfS-Vermögen; legendiertes Vermögen; Rechtsträgerschaft; Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken; Zuordnung; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Berichtigungsanspruch; Vermögenszuordnungsbescheid; Arztpraxis
    Leitsatz: a) Der Übergang ehemaligen MfS Vermögens auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben setzt nicht voraus, daß das MfS die Nutzung als Rechtsträger ausgeübt hatte; auch sog. legendiertes Vermögen ist vom Rechtsübergang auf die Bundesanstalt nicht ausgeschlossen. b) Die Zuführung ehemaligen MfS Vermögens zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken ist nicht davon abhängig, daß hierbei die in der DDR geltenden Vorschriften umfassend eingehalten wurden; Zweifel an der Rechtsträgerschaft der beteiligten Stellen stehen der Zuführung nicht entgegen. c) Die bloße Übertragung des Besitzes an ehemaligem MfS-Vermögen an eine andere Stelle der DDR, die eine Verwaltungsfunktion ausübte, stellt keine Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken dar. d) Ehemaliges MfS-Vermögen, das aufgrund des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl I 157) in Privateigentum überführt wurde, ist vom Übergang auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ausgeschlossen.
    BGH
    20.09.1996