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  1. V ZR 326/94 - Ersitzung von Volkseigentum; Berichtigungsanspruch; Enteignung durch Eintragungsersuchen
    Leitsatz: a) Während der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches in der DDR, mithin bis 31. Dezember 1975, konnte Volkseigentum an einem Grundstück nicht durch Ersitzung begründet werden. b) Aufgrund der am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Grundbuchverfahrensordnung konnte Volkseigentum an einem Grundstück jedenfalls deshalb nicht entstehen, weil die Ersitzungsfrist bis zum Ende der DDR nicht abgelaufen war. c) Ist in das Grundbuch zu Unrecht Volkseigentum eingetragen worden, kann der Zuordnungsberechtigte Eigentum im Sinne des § 903 BGB durch Ersitzung jedenfalls nicht vor dem 31. Dezember 2005 erlangen. d) Ist der frühere Rat der Stadt (der Gemeinde, des Kreises) als Rechtsträger von Volkseigentum im Grundbuch eingetragen, so ist die Stadt (die Gemeinde, der Landkreis) nach § 8 Abs. 1 S. 1 Buchsta-be a VZOG befugt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen. e) Das Ersuchen des Amtes zum Schutze des Volkseigentums um Eintragung des Volkseigentums in das Grundbuch und dessen Vollzug durch die Liegenschaftsverwaltung stellten keine Enteignung dar, sondern setzten eine solche voraus. f) Hat das Oberlandesgericht über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu befinden, darf es von einer Vorabentscheidung nach § 17 a GVG nicht deshalb absehen, weil das von ihm erlassene Urteil der Überprüfung im Revisionsverfahren unterliegt.
    BGH
    29.03.1996
  2. V ZR 302/94 - Verzichtserklärung des Eigentümers; Verlust des Eigentums des Verzichtenden
    Leitsatz: a) § 1 a Abs. 2 VZOG bewirkt nicht den Rechtsverlust des Eigentümers, der zur Zeit der DDR eine Verzichtserklärung abgegeben hat, sondern setzt voraus, daß die Erklärung nach dem damaligen Recht bereits zur Aufgabe des Eigentums geführt hat. b) Nach § 310 ZGB trat der Verlust des Eigentums des Verzichtenden bereits mit der staatlichen Genehmigung der Verzichtserklärung, nicht erst mit der Eintragung des Verzichts (des Volkseigentums) in das Grundbuch ein.
    BGH
    29.03.1996
  3. IV ZR 366/94 - Verjährungsfrist für Erbansprüche in der DDR; Hemmung durch Treuhandverwaltung: Erbschaftsvertrag
    Leitsatz: 1. Daß ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der erbrechtliche Ansprüche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach einem dort gestorbenen Erblasser gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das so erlangte Vermögen rechnen mußte, hemmt den Lauf der für diese Ansprüche geltenden Verjährungsfristen grundsätzlich nicht; vielmehr konnte der Verpflichtete auf den Eintritt der Verjährung vertrauen. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Berufung auf die Formnichtigkeit eines 1965 in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschlossenen Erbschaftsvertrages (§ 312 Abs. 2 BGB) gegen Treu und Glauben verstoßen kann (im Anschluß an Senat, Urteil vom 25. Oktober 1995 - IV ZR 83/95 - DtZ 1996, 51 = FamRZ 1996, 162 unter II 1 b).
    BGH
    20.03.1996
  4. V ZR 273/94 - Zuschlag unvermessener Gebäudegrundstücke
    Leitsatz: Zum Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke im Gebiet des ehemaligen Landes Preußen.
    BGH
    15.03.1996
  5. V ZR 327/94 - Erbbauzins; Anpassungsklausel über Neufestsetzung durch Schiedsgutachen
    Leitsatz: Hat die in einer Anpassungsklausel vorbehaltene Neufestsetzung eines Erbbauzinses durch ein Schiedsgutachten und schließlich durch Urteil zu erfolgen, so beantwortet sich nach dem Inhalt der Änderungsklausel und deren Auslegung die Frage, von welchem Zeitpunkt ab (möglicherweise auch rückwirkend) der höhere Erbbauzins zu zahlen ist.
    BGH
    01.03.1996
  6. VII ZR 90/94 - Architektenaufgaben; Schadensersatzansprüche des Bauherrn; öffentliche Fördermittel
    Leitsatz: Es kann zu den Aufgaben eines Architekten gehören, für den Bauherrn öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Nichteinhaltung einer derartigen Zusage kann Schadensersatzansprüche des Bauherrn auslösen.
    BGH
    29.02.1996
  7. III ZB 7/95 - Rechtswegzuständigkeit für Herausgabeanspruch nach Strafurteil gezahlten Schadensersatzes nach strafrechtlicher Rehabilitierung
    Leitsatz: a) Verlangt derjenige, der im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung durch ein Strafgericht der DDR auch zur Zahlung von Schadensersatz an einen Dritten verurteilt worden war, nach seiner strafrechtlichen Rehabilitierung von dem Dritten die Herausgabe der aufgrund der Verurteilung an diesen gezahlten Beträge, so ist für die Klage der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. b) Dasselbe gilt für den Anspruch auf Rückzahlung derjenigen dem Dritten zugeflossenen Beträge, hinsichtlich derer in dem Urteil des DDR-Strafgerichts angeordnet worden war, sie seien von einem einzuziehenden Mehrerlös dem Dritten "als Rückforderungsanspruch zu erstatten".
    BGH
    29.02.1996
  8. V ZR 208/94 - Bodenreformgrundstück; Erbe des Neubauern; Zuteilung des Grundstücks als Hauswirtschaft oder zu Zwecken der Land- oder Forstwirtschaft; Besserberechtigter
    Leitsatz: Der Erbe eines vor dem 16. März 1990 verstorbenen Neubauern hat das gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB erworbene Eigen-tum an einem Grundstück aus der Bodenreform nur dann nicht wei-ter zu übertragen, wenn in pauschalierter Nachzeichnung der Besitzwechselvorschriften der ehemaligen DDR die Zuteilung des Grundstücks als Hauswirtschaft oder zu Zwecken der Land- oder Forstwirtschaft an ihn bei Ablauf des 15. März 1990 möglich gewesen wäre. Fehlt es hieran, ist das Grundstück an den Fiskus des Lan-des aufzulassen, in dem es belegen ist, soweit kein vorrangig Berechtigter im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist.
    BGH
    16.02.1996
  9. II ZR 293/93 - LPG Typ III; Rechte und Pflichten; landwirtschaftlicher Betrieb (Scheune); chemische Altlasten
    Leitsatz: 1. § 17 a Abs. 5 GVG ist auch im Verhältnis zwischen der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit und dem Landwirtschaftsgericht in den nichtstreitigen Landwirtschaftssachen entsprechend anwendbar. 2. Über Rechte und Pflichten der Beteiligten in der LPG Typ III (Hinweis der Redaktion).  
    BGH
    05.02.1996
  10. V ZR 90/95 - Abwicklung der Bodenrechtsverhältnisse zwischen LPG und Rat des Kreises
    Leitsatz: Die Befugnis der Landkreise, die bestehenden Rechtsverhältnisse am Boden zwischen LPG und Rat des Kreises abzuwickeln, erlischt nicht automatisch mit Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes.
    BGH
    02.02.1996