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Urteil Architektenaufgaben
Schlagworte
Architektenaufgaben; Schadensersatzansprüche des Bauherrn; öffentliche Fördermittel
Leitsatz
Es kann zu den Aufgaben eines Architekten gehören, für den Bauherrn öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Nichteinhaltung einer derartigen Zusage kann Schadensersatzansprüche des Bauherrn auslösen.
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