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  1. V ZR 296/95 - Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers
    Leitsatz: a) Das Fehlen der Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers für den in Berlin (West) lebenden Eigentümer eines in der früheren DDR gelegenen Grundstücks kann nicht darauf gestützt werden, daß der Anordnung der Pflegschaft die wahrheitswidrige Behauptung zugrunde lag, der Aufenthalt des Eigentümers sei unbekannt. b) Die Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers nach § 105 FGB endete erst, wenn diesem der Wegfall des Grundes der Anordnung (hier: Tod des Pflegebefohlenen) bekannt geworden war. c) Beteiligung eines Sachverständigen zu DDR-Recht in sogenannten Altfällen. (Leitsatz d. Red.)
    BGH
    20.12.1996
  2. V ZR 259/95 - Grundstückskaufvertrag; Gewährleistungsausschluss bei Zweitverkauf; Vertragsauslegung auf Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Zweitverkäufers gegen den Erstverkäufer
    Leitsatz: Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß, dessen Belastung mit einem Ölschaden vom Erstverkäufer arglistig verschwiegen wurde, kann nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend sein, daß die Parteien des Zweitvertrages die Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer vereinbart hätten.
    BGH
    20.12.1996
  3. VII ZR 233/95 - Architektenhaftung; Sonderfachmann; Bodengutachten; Gewährleistung; Gutachten; Leistungsbild; Architektenvertrag; Sachverständiger
    Leitsatz: a) Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Gemeinschaft Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und des Schadensersatzes für Mangelfolgeschäden an alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen. b) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die nicht zu den Ersterwerbern gehören, sind nur befugt, Zahlung an die Mitglieder der Wohnungseigentümerversammlung zu verlangen, wenn sie Inhaber der geltend gemachten Gewährleistungsansprüche sind oder wenn die Inhaber der Ansprüche sie dazu ermächtigt haben, die Ansprüche geltend zu machen. c) Im Regelfall ist zu vermuten, daß Zweiterwerber von den Ersterwerbern dazu stillschweigend ermächtigt sind, Zahlung an die Mitglieder der Wohnungseigentümerversammlung zu verlangen.
    BGH
    19.12.1996
  4. VII ZR 233/95 - Architektenhaftung; Sonderfachmann; Bodengutachten; Gewährleistung; Gutachten; Leistungsbild; Architektenvertrag; Sachverständiger
    Leitsatz: a) Ein Architekt haftet für das fehlerhafte Bodengutachten eines Sonderfachmannes nicht schon deshalb, weil er den Sonderfachmann im eigenen Namen beauftragt hat. b) Ein Architekt haftet für ein fehlerhaftes Gutachten eines von ihm beauftragten Sonderfachmannes als seines Erfüllungsgehilfen nach den werkvertraglichen Gewährleistungsregeln, wenn die Klärung der Gutachterfrage zu seinen vertraglichen Pflichten gehört. Ob das der Fall ist, ergibt sich nicht ohne weiteres durch eine Bezugnahme auf die in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 HOAI beschriebenen Leistungsbilder, sondern aus einer Auslegung des Architektenvertrages nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts. c) Hat der Architekt sich zur Klärung der Gutachterfrage gegenüber seinem Auftraggeber nicht vertraglich verpflichtet, haftet er für ein fehlerhaftes Gutachten des von ihm beauftragten Sonderfachmannes nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung, wenn der Fehler auf seinen unzureichenden Vorgaben beruht, wenn er einen unzuverlässigen Sachverständigen ausgewählt hat oder wenn er Mängeln des Gutachtens nicht beanstandet, die für ihn nach den von einem Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar sind.
    BGH
    19.12.1996
  5. V ZR 134/95 - Beurkundung; Ausreiseangelegenheit; Grundstücksübertragungsvertrag
    Leitsatz: Die Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages durch einen Notar der DDR, der als Rechtsanwalt in einer Ausreiseangelegenheit beauftragt war, steht in engem inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten Unrecht, soweit die Grundstücksübertragung zur Voraussetzung der Ausreisegenehmigung gemacht wurde. Zivilrechtliche Ansprüche wegen Mängeln der Beurkundung sind allein insoweit nicht ausgeschlossen, wie die Mängel als hiervon unabhängig erscheinen.
    BGH
    13.12.1996
  6. V ZR 42/96 - Bodenreformgrundstück; Verhinderung der Nachfolge in die Neubauernstelle; Zuteilungsfähigkeit; Anspruchsausschluss auch gegen Mitberechtigte
    Leitsatz: Hat allein eine Unrechtsmaßnahme der DDR dazu geführt, daß der Erbe eines Begünstigten aus der Bodenreform die Nachfolge in die Neubauernstelle nicht antreten konnte, schließt dies Ansprüche des Fiskus wegen des Grundstücks aus der Bodenreform nicht nur gegen den von der Unrechtsmaßnahme Betroffenen, sondern gegen alle aus Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB Mitberechtigten an dem Grundstück aus.
    BGH
    13.12.1996
  7. V ZR 200/95 - treuhänderische Erwerbsvereinbarung (Altfall)
    Leitsatz: Zur rechtlichen Bewertung einer vor 1976 in der DDR getroffenen Vereinbarung über den treuhänderischen Erwerb eines Grundstücks.
    BGH
    13.12.1996
  8. V ZR 177/95 - Eigentumsübergang bei Überlassung des LPG-Grundstücks an neu gegründete LPG
    Leitsatz: Hat eine LPG mit anderen LPGs eine rechtlich unselbständige KAP gebildet (hier 1973), dieser LPG-eigene Grundstücke überlassen und wurde aus der KAP im Zusammenwirken mit den übrigen Trägerbetrieben auf der Grundlage entsprechender Vollversammlungsbeschlüsse eine neue LPG (P) gegründet (1979), so ging grundsätzlich auch das Eigentum an den überlassenen Grundstücken auf die LPG (P) über. Für die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene Rechtsvorgängerin der LPG (P) streitet die Rechtsvermutung des § 891 BGB.
    BGH
    06.12.1996
  9. VII ZR 21/96 - kommunales Finanzvermögen; Bewirtschaftung eines volkseigenen Grundstücks durch Kommune; Übergang der Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen zur Errichtung eines Wohnblocks
    Leitsatz: a) Ein volkseigenes Grundstück, das sich am 3. Oktober 1990 nicht in der Rechtsträgerschaft der volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft befand, aber der Kommune zur Nutzung sowie zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen war, und für das an diesem Stichtag konkrete Ausführungsplanungen zur Wohnungsversorgung vorlagen, ist kommunales Finanzvermögen. b) Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen, die der Errichtung eines Wohnblocks dienten, gehören bei einem zur Wohnungsversorgung genutzten Grundstück zu den Passiva, die mit dem Gegenstand des Finanzvermögens in einem engen, unmittelbaren Zusammenhang stehen und durch den Beitritt der neuen Bundesländer mit dem Eigentum an dem Grundstück auf den Erwerber übergegangen sind.
    BGH
    05.12.1996
  10. VII ZR 108/95 - Beweisverfahren; Streitverkündung; Verjährungsunterbrechung
    Leitsatz: a) Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig. b) Sie hat zur Folge, daß dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO in einem nachfolgenden Prozeß entgegengehalten werden kann. c) Sie hat ferner entsprechend § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verjährungsunterbrechende Wirkung.
    BGH
    05.12.1996