Urteil LPG-Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
Schlagworte
LPG-Umwandlung in eine Aktiengesellschaft; Wirksamkeit der Umwandlung bei Registereintragung
Leitsätze
a) Ein von der Vollversammlung in Unkenntnis der späteren Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 gefaßter Beschluß, die LPG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ist nichtig.
b) Wird die neue Unternehmensform im Register eingetragen, ist die Umwandlung unabhängig von der Nichtigkeit des Umwandlungsbeschlusses wirksam; die LPG besteht als Unternehmen neuer Rechtsform weiter.
c) Die konstituierende Wirkung der Registereintragung tritt nur dann ein, wenn ein Umwandlungsbeschluß überhaupt gefaßt wurde, die Identität des Unternehmens gewahrt bleibt und die neue Rechtsform im Zeitpunkt der Eintragung vom Gesetz vorgesehen ist.
d) Ist die LPG durch Eintragung der neuen Rechtsform zwar wirksam umgewandelt, im Register aber als LPG i. L. eingetragen, so ist diese in einem Streit um die Abfindung eines Mitglieds nicht parteifähig.
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