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Urteil Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids


Schlagworte

Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids; vorläufiger Übergang des Vermögenswertes

Leitsätze

a) Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids durch das Amt für offene Vermögensfragen führt zum vorläufigen Übergang des Vermögenswertes auf den Berechtigten.

b) Mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides, der die Rückübertragung des Eigentums zum Gegenstand hat, entsteht zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten das Rechtsverhältnis des Eigentümers zum nicht berechtigten Besitzer.

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