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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümervereinbarung; Zustimmung
Leitsatz
Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer kann auch in der Weise zustandekommen, daß ein Teil der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung, der restliche Teil nachträglich schriftlich zustimmt.
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