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Urteil Immobilienanzeige
Schlagworte
Immobilienanzeige; Preisangaben; Quadratmeterpreisangabe; Endpreisangabe
Leitsatz
Die Angabe eines Quadratmeterpreises in der Werbung für Immobilien (hier für Mietobjekte) verpflichtet nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zur Endpreisangabe, gleichviel, ob die Werbung die für die Ermittlung des Endpreises außerdem erforderlichen Angaben enthält oder nicht.
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