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Suchergebnis Urteilssuche (501 - 510 von 573)
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OVG 2 B 9.88 - Baugenehmigung; NachbarwiderspruchLeitsatz: Wird auf den Widerspruch des Nachbarn die Baugenehmigung im Wege der Ab hilfe nach § 72 VwGO aufgehoben, dem dagegen gerichteten Widerspruch des Bauherrn durch die Widerspruchsbehörde aber stattgegeben, dann hat diese Behörde noch über den Widerspruch des Nachbarn zu entscheiden.OVG Berlin08.06.1989
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7 B 24/88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; Modernisierung; Grundrissveränderungen; zusätzliches Zimmer; Be- und Entwässerungsleitungen; FolgekostenLeitsatz: 1. Grundrißveränderungen als Modernisierung. 2. Der Gewinn eines zusätzlichen Zimmers auf - im wesentlichen - Kosten der bisherigen Mädchenkammer als Modernisierung. 3. Kosten der Verlegung von Be- und Entwässerungsleitungen als Folgekosten von modernisierender Grundrißänderung gehören zu den Modernisierungskosten.OVG Berlin28.04.1989
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OVG 7 B 24.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Grundrissveränderung; zusätzliches ZimmerLeitsatz: 1. Eine nachhaltige Erhöhung des Wohnwertes kann auch dann eintreten, wenn sie nicht das eigentliche Ziel der Baumaßnahme ist. 2. Wird bei gleichgebliebener Wohnungsgröße durch Änderung der Grundrisse ein weiteres Zimmer geschaffen, so kann dies den Wohnwert verbessern.OVG Berlin28.04.1989
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OVG 2 A 1.87 - Normenkontrollverfahren; Flächennutzungsplan; Wohngebiet; Bebauungsplan; Grünfläche; Sommerbaderweiterung; AbwägungsgebotLeitsatz: 1. Zur Frage der Verwirkung des Antragsrechts im Normenkontrollverfahren. 2. Die geordnete städtebauliche Entwicklung muß nicht dadurch beeinträchtigt werden, daß eine im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellte Fläche von 1.000 m2 im Bebauungsplan als Grünfläche für ein bestehendes Sommerbad ausgewiesen wird. 3. Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn bei der Planung einer Sommerbaderweiterung ohne Berücksichtigung der konkreten Grundstückssituation der Ba-debetrieb unter Eingriff in das private, bisher der Abschirmung dienende Grundeigentum bis auf 8 m und 20 m an eine seit Jahrzehnten bestehende Wohnbebauung herangeführt wird.OVG Berlin22.04.1989
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OVG 7 B 17.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Wohnungszusammenlegung; BadeinbauLeitsatz: Eine Wohnungszusammenlegung, die zur erstmaligen Einrichtung eines Bades führt, verbessert schon dadurch den Nutzungswert der Wohnung.OVG Berlin05.04.1989
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OVG 2 S 29.88 - Beseitigungsanspruch; Toilettenanlage; BVG-WartehäuschenLeitsatz: Zum Anspruch auf Beseitigung einer von der Wohnung des Antragstellers 7 m entfernten Toilettenanlage für das Bus-Personal an einem BVG-Wartehäuschen.OVG Berlin15.03.1989
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OVG 2 B 4.87 - Baurecht; Dachraum; Bebauungspläne; GeschoßflächenzahlLeitsatz: 1. Unter dem Dachraum eines Hauses ist der vom Dach, bestehend aus Tragwerk und Dachhaut, und der Decke des obersten Geschosses gebildete Raum zu verstehen. Unabhängig von der konstruktiven Notwendigkeit der dazu verwendeten Aufbauten scheidet die Qualifi-kation als Dachraum aus, wenn ein Vollgeschoß durch eine dachartig aussehende Verkleidung offensichtlich nur kaschiert werden soll. 2. Ändert sich die nach § 18 BauNVO auch bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens zugrundezulegende landesrechtliche Regelung über die Bestimmung und die Anrechenbarkeit von Vollgeschossen, so hat diese Änderung keinen Einfluß auf die Ermittlung des Inhalts von Festsetzungen über die zulässige Zahl von Voll-geschossen in zuvor erlassenen Bebauungsplänen. 3. Im Geltungsbereich übergeleiteter planerischer Festsetzungen, in deren Rahmen die planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin 1958 anzuwenden sind, kommt der in § 7 Nr. 15 Satz 1 BO 58 für die Baustufen jeweils festgesetzten Geschoßflächenzahl eine das Nutzungsmaß generell begrenzende Bedeutung zu.OVG Berlin10.03.1989
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OVG 2 B 55.87 - Baurecht; Werbung; Schaukästen; Fremdwerbung; Allgemeines WohngebietLeitsatz: Die Fremdwerbung mit beleuchteten Schaukästen an Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet ist nicht vergleichbar mit ähnlicher Werbung an Bus-Wartehallen der Berliner Verkehrs-Betriebe oder mit der Werbung an Litfaßsäulen.OVG Berlin03.03.1989
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OVG 7 B 83.88 - Verwaltungsgerichtliches Verfahren; Aufklärungspflicht; Gelegenheit zur Stellungnahme; Berücksichtigung von BelegenLeitsatz: Will das Verwaltungsgericht Belege für Aufwendungen wegen Unvollständigkeit oder mangelnder Nachvollziehbarkeit unberücksichtigt lassen, die im vor angegangenen Verfahren von den Verwaltungsbehörden anerkannt worden waren, so muß es seine Bedenken mit den Parteien spätestens in der mündlichen Verhandlung im einzelnen erörtern und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.OVG Berlin15.02.1989
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OVG 7 B 14.88 - Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau; Wiederherstellung von Wohnraum; Austausch des HeizkesselsLeitsatz: Eine Beschädigung eines Gebäudes im Sinne von § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist nur gegeben, wenn wesentliche Bauteile in erheblichem Umfang beschädigt sind; der bloße Austausch des unbrauchbar gewordenen Heizkessels einer Zentralheizung genügt dafür nicht.OVG Berlin08.02.1989