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Urteil Mietpreisbindung
Schlagworte
Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Grundrissveränderung; zusätzliches Zimmer
Leitsätze
1. Eine nachhaltige Erhöhung des Wohnwertes kann auch dann eintreten, wenn sie nicht das eigentliche Ziel der Baumaßnahme ist.
2. Wird bei gleichgebliebener Wohnungsgröße durch Änderung der Grundrisse ein weiteres Zimmer geschaffen, so kann dies den Wohnwert verbessern.
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